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Informationen zur Rauchwarnmelderpflicht

von Medienteam KFV Heilbronn

Ergänzende Infor­ma­tionen des zuständigen Minis­te­riums für Ver­kehr und Infra­struktur

Der Landtag von Baden-Württem­berg hat am 16. Juli 2013 eine Rauch­warn­mel­der­pflicht beschlossen. Die Warngeräte müssen ab sofort in Neu­bauten und bis Ende 2014 in bestehenden Gebäuden instal­liert werden. Jährlich sterben rund 600 Men­schen in Deutsch­land bei Bränden, die Mehr­zahl von ihnen in Pri­vat­haus­halten.

95 Pro­zent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer son­dern einer Rauch­ver­gif­tung. Rauch­warn­melder können diese Gefahren redu­zieren. Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brand­rauch und geben ihnen die Möglich­keit sich selbst und andere in Sicher­heit zu bringen und die Feu­er­wehr zu rufen.

Doch wie genau sieht die neue Rege­lung aus? Wer ist für den Einbau und die Betriebs­be­reit­schaft ver­ant­wort­lich? Und in wel­chen Räumen müssen Rauch­warn­melder instal­liert werden?

Auf der Home­page des Minis­te­riums für Ver­kehr und Infra­struktur (MVI) wurden nun ergänzenden Infor­ma­tionen zur Rauch­warn­mel­der­pflicht in Form eines Fragen- und Ant­wor­ten­ka­ta­logs veröffent­licht.

http://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pi…-rauchwarnmelderpflicht/

Quelle: Lan­des­feu­er­wehr­schule Baden-Württem­berg