Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Informationen zur Rauchwarnmelderpflicht

von Medienteam KFV Heilbronn

Ergänzende Informationen des zuständigen Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur

Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 16. Juli 2013 eine Rauchwarnmelderpflicht beschlossen. Die Warngeräte müssen ab sofort in Neubauten und bis Ende 2014 in bestehenden Gebäuden installiert werden. Jährlich sterben rund 600 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten.

95 Prozent fallen dabei nicht den Flammen zum Opfer sondern einer Rauchvergiftung. Rauchwarnmelder können diese Gefahren reduzieren. Sie warnen zuverlässig, auch im Schlaf, vor Brandrauch und geben ihnen die Möglichkeit sich selbst und andere in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu rufen.

Doch wie genau sieht die neue Regelung aus? Wer ist für den Einbau und die Betriebsbereitschaft verantwortlich? Und in welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder installiert werden?

Auf der Homepage des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur (MVI) wurden nun ergänzenden Informationen zur Rauchwarnmelderpflicht in Form eines Fragen- und Antwortenkatalogs veröffentlicht.

http://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/fragen-und-antworten-rund-um-das-thema-rauchwarnmelderpflicht/


Quelle: Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg