QR-Code zur Seite

Impressumspflicht bei Feuerwehrwebseiten

von Marcel Karger, KFV-Medienteam

Ab vor­aus­sicht­lich dem 1. März schreiben Bestim­mungen im Rund­funk­staats­ver­trag und im Tele­me­di­en­ge­setz die Angaben vor, die Web­master über sich preis­geben müssen. Recht­lich zuge­las­sene Anonymität bleibt die große Aus­nahme.

Mehr Infor­ma­tionen gibt es unter http://www.heise.de/tp/r4/artikel/24/24689/1.html

Unter diesem Bericht hier habe ich eine PDF, welche man schon in einer Ver­bands­nach­richt vom 12.04.2005 findet angehängt, in der auch ein Mus­ter­im­pressum ange­geben ist.

Marcel Karger
Web­master KFV Heil­bronn