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Höhere Strafen für Rettungsgassen-Blockierer

von Medienteam KFV Heilbronn

„Eine Ret­tungs­gasse ermöglicht es unseren Ein­satzkräften, zügig Hilfe zu leisten. Wer sie blo­ckiert, gefährdet unter Umständen Men­schen­leben!“, kom­men­tiert Hartmut Ziebs, Präsident des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­bandes (DFV), die heu­tige Ent­schei­dung des Bun­des­rates. Das Gre­mium hatte in der letzten Sit­zung der Legis­la­tur­pe­riode des Bun­des­tages dem Ver­ord­nungs­ent­wurf der Bun­des­re­gie­rung für höhere Bußgelder für Ret­tungs­gassen-Blo­ckierer zuge­stimmt (Druck­sache 556/1/17). Wer einem Ein­satz­fahr­zeug, das blaues Blink­licht zusammen mit dem Ein­satz­horn ver­wendet, nicht sofort freie Bahn schafft, muss nun mit Bußgeld von bis zu 200 Euro und einem ein­mo­na­tigen Fahr­verbot rechnen. Kommen Gefährdung bzw. Sach­beschädigung hinzu, steigen die Bußgelder um bis zu 120 Euro.

„Strafen alleine helfen nicht: Die Men­schen müssen noch besser auf­geklärt werden, damit sie im Ernst­fall schnell und richtig han­deln und eine Ret­tungs­gasse bilden“, bewertet Ziebs. Er regt an, dass der Hin­weis auf den Weg für Ein­satzkräfte auch in Navi­ga­ti­onsgeräten gegeben wird: „Wir haben im Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­te­rium gefor­dert, dass eine ent­spre­chende Mel­dung bei Stau ein­ge­blendet werden soll.“

Der Bun­desrat beschloss zudem neue Bestim­mungen zur uner­laubten Benut­zung von Smart­phones während der Fahrt: Das Verbot wird auf „sämtliche tech­ni­schen Geräte der Kom­mu­ni­ka­tions-, Infor­ma­tions- und Unter­hal­tungs­elek­tronik“ aus­ge­weitet. „Ver­schie­dene Unter­su­chungen belegen eine die Ver­kehrs­si­cher­heit gefährdende Ablen­kungs­wir­kung fahr­fremder Tätig­keiten“, lautet es in der Begründung. Auch hier wurde das Bußgeld ange­passt.

Quelle: Deut­scher Feu­er­wehr­ver­band