QR-Code zur Seite

Höhere Leistungen für Feuerwehrangehörige ab 01.01.2018

Stadt- und Landkreis Heilbronnvon Medienteam KFV Heilbronn

Feu­er­wehr­angehörige der Frei­wil­ligen Feu­er­wehren erhalten bei Unfällen im Feu­er­wehr­dienst vielfältige Leis­tungen unter­schied­li­cher Art.

So werden

- Sach­leis­tungen - wie z.B. medi­zi­ni­sche Leis­tungen (incl. Reha-Leis­tungen) oder Leis­tungen zur Teil­habe am Arbeits­leben

- Geld­leis­tungen an Feu­er­wehr­angehörige – wie z.B. Ver­letz­ten­geld

- Geld­leis­tungen an Hin­ter­blie­bene – wie z.B. Renten

- Pau­schalen – wie z.B. Ster­be­geld, Ein­mal­zah­lungen

- Unterstützungs­leis­tungen bei Unfällen, die nicht durch die gesetz­liche Unfall­ver­si­che­rung entschädigt werden,

zur Verfügung gestellt.

Zum 01.01.2018 bestehen auf­grund der Erhöhung diverser Grenz­werte wieder höhere Leis­tungen, ins­be­son­dere bei den Geld­beträgen, Renten und Pau­schalen.

In dieser Über­sicht sind alle mögli­chen Leis­tungen zusammen gefasst:
http://www.fwvbw.de/fileadmin/Downloads/Aktuelles/Fachgebiete/Leistungen_Januar_2018.pdf