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Hinweise zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr

Eine gemein­same Arbeits­gruppe des Innen­mi­nis­te­riums und des Lan­des­feu­er­wehr­ver­bandes hat im Laufe des zurücklie­genden Jahres die Hin­weise zur Leis­tungsfähig­keit einer Gemein­de­feu­er­wehr aus dem Jahre 1999 auf ihre Aktualität hin überprüft und fort­ge­schrieben.

Die Hin­weise wurden aktua­li­siert und es wurden ins­be­son­dere Über­le­gungen zu gemeindeüberg­rei­fenden Pla­nungen auf­ge­nommen. Ein Schwer­punkt ist die Stärkung der inter­kom­mu­nalen Zusam­men­ar­beit.

Die Hin­weise, nun als "Hin­weise zur Leis­tungsfähig­keit der Feu­er­wehr" bezeichnet, wurden vom Lan­des­feu­er­wehr­beirat und von den zuständigen Gre­mien des Städte-, Gemeinde- und Land­kreis­tages zustim­mend zur Kenntnis genommen und werden von diesen mit­ge­tragen.

Der Lan­des­feu­er­wehr­ver­band und das Innen­mi­nis­te­rium emp­fehlen gemeinsam, die Hin­weise zur Leis­tungsfähig­keit der Feu­er­wehr (Stand: Januar 2008) bei ihrer Gefährdungs­abschätzung und Feu­er­wehr­be­darfs­pla­nung in den Gemeinden zu berücksich­tigen. Die Hin­weise zur Leis­tungsfähig­keit einer Gemein­de­feu­er­wehr aus dem Jahr 1999 werden hier­durch ersetzt.

Quelle: Lan­des­feu­er­wehr­schule Baden-Württem­berg