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Hinweise zur Konzeption von Feuerwehrfahrzeugen in Baden-Württemberg

von Medienteam KFV Heilbronn

Der Arbeits­kreis Technik und Ausrüstung im Lan­des­feu­er­wehr­ver­band Baden-Württem­berg hat in Zusam­men­ar­beit mit der Prüfstelle für Feu­er­wehrgeräte beim TÜV SÜD Hin­weise zur Kon­zep­tion von Feu­er­wehr­fahr­zeugen in Baden-Württem­berg erstellt.

Die Arbeits­un­ter­lage beschreibt mögliche tech­ni­sche Aus­stat­tungen und Ausrüstungen bei Löschfahr­zeugen (TSF-W, MLF, LF 10 und HLF 10, LF 20 und HLF 20) und gibt Hin­weise zum Zweck, den tech­ni­schen Kon­se­quenzen, den Mehr­ge­wichten, den tech­ni­schen Not­wen­dig­keiten und des Mehr­preises, so weit dazu Infor­ma­tionen vor­liegen.

Zur Beschaf­fung eines Löschfahr­zeuges ist es zwin­gend erfor­der­lich, dass min­des­tens die ent­spre­chende Fahr­zeug­norm in der aktu­ellen Ver­sion vor­liegt (also z. B. DIN 14530-5 für LF 10). Normen können beim Beuth-Verlag bestellt werden, wobei dies im Internet elek­tro­nisch sehr schnell geht.

DIN EN 1846 defi­niert die grund­le­genden For­de­rungen an Sicher­heit und Leis­tung bei einem Feu­er­wehr­fahr­zeug. National werden diese Anfor­de­rungen durch E DIN 14502-2 und DIN 14502-3 ergänzt. In diesen Normen werden von vor­ne­herein einige Ele­mente gefor­dert, die inter­es­san­ter­weise gele­gent­lich mit Auf­preis, also als Son­der­aus­stat­tung, ange­boten werden. Wird aber ein Feu­er­wehr­fahr­zeug auf Grund­lage der anzu­wen­denden Normen (DIN 1846, E DIN 14502-2, DIN 14502-3 sowie der eigent­li­chen Fahr­zeug­norm wie z. B. DIN 14530-27 für HLF 20) aus­ge­schrieben, müssen alle For­de­rungen der Norm von den Her­stel­lern bereits im Angebot berücksich­tigt werden.

Der­zeit sind für Sitze ent­gegen der Fahrt­rich­tung keine Rückhal­te­sys­teme (sprich: Sicher­heits­gurte) vor­ge­schrieben. Grundsätzlich sollte aber immer für alle Sitze (also auch die ent­gegen Fahrt­rich­tung) geeig­nete, sichere und ergo­no­mi­sche Rückhal­te­sys­teme gefor­dert werden (min­des­tens Becken­gurte, soweit die StVZO nicht weiter gehende For­de­rungen nennt).

Quelle: Lan­des­feu­er­wehr­ver­band Baden-Württem­berg