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Hinweise zum Brandsicherheitswachdienst

Mit diesen Hin­weisen soll erreicht werden, dass Brand­si­cher­heits­wa­chen nach glei­chen Grundsätzen ange­ordnet und durchgeführt werden. Die Brand­si­cher­heits­wache (BSW) ist grundsätzlich eine Wache der Gemein­de­feu­er­wehr, die während Ver­an­stal­tungen, z.B. in Ver­samm­lungsstätten, als vor­beu­gende orga­ni­sa­to­ri­sche Brand­schutzmaßnahme bereit­steht.