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Hinweise für den Umgang mit Pressluftatmern der Feuerwehren nach thermischer Belastung - Sicherheitshinweise

Das Innen­mi­nis­te­rium sendet bei­lie­gend die länder­ein­heit­lich abge­stimmten Sicher­heits­hin­weise des AFKzV’s zum Umgang von Press­luft­at­mern der Feu­er­wehren nach ther­mi­scher Belas­tung.

Diese Hin­weise wurden kurz­fristig erstellt, nachdem durch Erkennt­nisse der EXAM BBG Prüf- und Zer­ti­fi­zier GmbH sowohl Ver­un­si­che­rungen bei den Feu­er­wehren als auch Klärungs­be­darf im Inter­esse des sicheren Umgangs mit Press­luft­at­mern not­wendig wurde.

Die Land­ratsämter werden gebeten, die Hin­weise an die zuständigen Gemeinden und ins­be­son­dere an die Atem­schutz­werkstätten wei­ter­zu­leiten.

gez. Her­mann Schröder