Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Hinweise des BMJ zur Anbieterkennzeichnung

Das Bundesministerium für Justiz bietet auf seinen Internetseiten hilfreiche Informationen zum Thema „Anbieterkennzeichnung in Internetauftritten" an. Diese sind unter der unten genannten Adresse als pdf-Datei erhältlich.

www.bmj.de/files/-/3283/Allgemeine%20Hinweise%20zur%20Anbieterkennzeichnungspflicht%20im%20Internet.pdf