QR-Code zur Seite

Hartz IV: Kein Abstrich bei Aufwandsentschädigung

Auf­wands­entschädigungen für Feu­er­wehr­angehörige, die Arbeits­lo­sen­geld II emp­fangen, werden wei­terhin bis zur Höhe von 175 Euro im Monat nicht auf die staat­li­chen Leis­tungen ange­rechnet. Die im Rahmen der Neu­re­ge­lung der Hart IV-Regelsätze geplante Verände­rung der Anrech­nung von Auf­wands­entschädigungen konnte abge­wendet werden.

Hans-Peter Kröger, Präsident des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­bandes (DFV), hatte sich in einem gezielten Brief an die dem DFV ver­bun­denen Bun­des­tags­ab­ge­ord­neten Ute Kumpf, Klaus Rie­gert und Hart­frid Wolff für eine Bei­be­hal­tung der gegenwärtigen, als taug­lich bewährten Praxis ein­ge­setzt und die mögli­chen Folgen einer Ände­rung auf­ge­zeigt: Ins­be­son­dere die durch Arbeits­lo­sig­keit finan­ziell ohnehin schon sehr bean­spruchten Hel­fe­rinnen und Helfer würden nun jeg­li­chen Aus­gleich für Aus­gaben, die durch ihre gesell­schaft­li­ches Enga­ge­ment ver­an­lasst sind, ver­lieren.

Kröger begrüßte nach der Bekannt­gabe der Ver­hand­lungs­er­geb­nisse die Bei­be­hal­tung der jet­zigen Rechts­lage und dankte den invol­vierten Bun­des­tags­ab­ge­ord­neten für ihr Enga­ge­ment für das Ehrenamt.

Der DFV hat bereits 2010 in Abstim­mung mit der Bun­des­agentur für Arbeit ein Merk­blatt zu diesem Thema erstellt. Die wesent­li­chen Eck­punkte darin lauten:

  • Die Auf­wands­entschädigung für die Tätig­keit in der Frei­wil­ligen Feu­er­wehr gilt als so genanntes Pri­vi­le­giertes Ein­kommen, das nicht auf das Arbeits­lo­sen­geld II ange­rechnet wird.
  • Vor­aus­set­zung: Die Entschädigung über­steigt nicht den Betrag einer halben monat­li­chen Regel­leis­tung.

Die Auf­wands­entschädigung gilt als ander­weitig zweck­be­stimmte Ein­nahme; sie soll also nicht der Siche­rung des Lebens­un­ter­halts dienen. Da ein erheb­li­cher Betrag an Auf­wands­entschädigung diesem Gedanken zuwi­der­laufen würde, gibt es die Begren­zung bis hin zum Betrag von 175 Euro, bis zu dem keine Gerecht­fer­tig­keitsprüfung durchgeführt wird.

Das Merk­blatt gibt es zum Down­load unter www.feuerwehrverband.de/alg-merkblatt.html . Bei wei­ter­ge­henden Rückfragen steht DFV-Refe­rent Carsten-Michael Pix per E-Mail unter zur Verfügung.