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Gute Signale, aber keine endgültige Entwarnung

von Medienteam KFV Heilbronn

Ich ver­si­chere Ihnen, dass die Kom­mis­sion sich voll und ganz im Klaren darüber ist, wie wichtig frei­wil­lige Feu­er­wehren in Deutsch­land bei der Ver­sor­gung der Bürge­rinnen und Bürger mit Ret­tungs­diensten sind, erklärt EU-Kom­missar László Andor in seinem Ant­wort­schreiben an Hans-Peter Kröger, den Präsidenten des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­bandes (DFV). Dieser hatte sich im Mai an den Kom­missar für Beschäfti­gung, Soziales und Chan­cen­gleich­heit gewandt, um der Besorgnis der deut­schen Feu­er­wehren hin­sicht­lich der EU-Arbeits­zeit­richt­linie einmal mehr Aus­druck zu ver­leihen. Dies ist ein gutes Signal aus Brüssel, aber keine endgültige Ent­war­nung, bewer­tete Kröger die Ant­wort Andors: Bei diesem Thema ist auch wei­terhin Vor­sicht ange­bracht.

Ich sehe die große Gefahr, dass die Anwen­dung der Arbeits­zeit­richt­linie das Ehrenamt in den Frei­wil­ligen Feu­er­wehren in Deutsch­land weit­ge­hend unmöglich macht. Das flächen­de­ckende System der Frei­wil­ligen Feu­er­wehren hat sich seit über 150 Jahren fest eta­bliert, hatte Kröger im Mai gewarnt. Der Deut­sche Feu­er­wehr­ver­band lehnte in dem Schreiben die vom EU-Kom­missar favo­ri­sierten beson­deren Bestim­mungen für Feu­er­wehr­angehörige ab.

Andor wies nun in seiner Ant­wort an den DFV-Präsidenten darauf hin, dass frei­wil­lige Feu­er­wehr­leute in bestimmten EU-Mit­glieds­staaten gemäß inter­na­tio­nalem Recht durchaus als Arbeit­nehmer gelten. Dies liegt daran, dass die Merk­male ihrer Tätig­keit zwi­schen den Mit­glieds­staaten stark vari­ieren und somit auch die Frage nach dem Vor­liegen eines Arbeits­verhältnisses unter­schied­lich zu beant­worten ist. Einen gene­rellen Aus­schluss der Angehörigen Frei­wil­liger Feu­er­wehren aus der Arbeits­zeit­richt­linie hatte die Kom­mis­sion bereits zuvor in einem Kon­sul­ta­ti­ons­pa­pier abge­lehnt. Wie EU-Kom­missar Andor erklärt, hatte die Kom­mis­sion viel­mehr betont, dass die Situa­tion frei­wil­liger Feu­er­wehr­leute und die spe­zi­fi­schen Merk­male ihrer Tätig­keiten beson­ders berücksich­tigt werden müssten.

Hin­ter­grund: Überar­bei­tung der Arbeits­zeit­richt­linie

Auf der Grund­lage der Mit­tei­lung der Kom­mis­sion an das Europäische Par­la­ment, den Rat, den Europäischen Wirt­schafts- und Sozi­al­aus­schuss und den Aus­schuss der Regionen wurde mit Datum vom 22. Dezember 2010 eine Überar­bei­tung der Arbeits­zeit­richt­linie (zweite Phase der Anhörung der Sozi­al­partner auf europäischer Ebene gemäß Artikel 154 AEUV) KOM(2010) 801 endgültig in Gang gesetzt.

Der­zeit ver­han­deln die Tarif­partner (Arbeit­ge­ber­verbände und Gewerk­schaften) über Ände­rungen der Arbeits­zeit­richt­linie, zunächst bis Ende dieses Jahres. Sollte dabei Ein­ver­nehmen erzielt werden, wird die Kom­mis­sion dies über­nehmen, und den Mit­glieds­staaten obliegt die natio­nale Umset­zung. Sollten die Ver­hand­lungen schei­tern, so ist ein Ände­rungs­vor­schlag der EU-Kom­mis­sion zu erwarten.

Nach Über­zeu­gung des DFV fehlt es ehren­amt­lich Tätigen an klas­si­schen Arbeit­neh­mer­ei­gen­schaften, die aber Vor­aus­set­zung für die Anwend­bar­keit der Arbeits­zeit­richt­linie sind. Das sind im Wesent­li­chen eine Ent­gelt­lich­keit, die Ein­glie­de­rung in den Betrieb der Kom­mune, die Wei­sungs­ge­bun­den­heit, die Fremd­be­stimmt­heit (Art, Ort, Zeit und Weise der Arbeit) sowie ent­spre­chende arbeits­ver­trag­liche Rege­lungen.

Das Schreiben des EU-Kom­mis­sars sowie wei­tere Infor­ma­tionen gibt es online unter www.feuerwehrverband.de/eu-arbeitszeitrichtlinie.html.

Quelle: Deut­scher Feu­er­wehr­ver­band