QR-Code zur Seite

Gesamtgewichte von Löschgruppenfahrzeugen LF 10/6 und HLF 10/6

In DIN 14530-5 - Löschgrup­pen­fahr­zeug LF 10/6 und HLF 10/6 sind die zulässigen Gesamt­ge­wichte mit maximal 11.000 kg fest­ge­legt.

In der Praxis zeigt sich, dass je nach Wahl der Fahr­ge­stelle, den zusätzlich gewünschten Bela­dungen und wegen gewünschter vergrößerter Löschwas­serbehälter es vor allem bei HLF 10/6 mit All­rad­an­trieb zu Pro­blemen hin­sicht­lich Ein­hal­tung einer Gesamt­masse von 11.000 kg kommt. Die Ange­le­gen­heit bezüglich der Gewichts­grenzen wurde des­halb schon mehr­fach im zuständigen Nor­men­aus­schuss des DIN behan­delt. Der­zeit ist eine Überar­bei­tung der Norm dahin­ge­hend vor­ge­sehen, dass jeweils eine getrennte Norm für das LF 10/6 und das HLF 10/6 erar­beitet werden soll. Die Nor­mungs­ar­beit dafür wird sich noch geraume Zeit hin­ziehen, so dass mit einem Erscheinen der neuen Normen nicht vor Mitte des Jahres 2011 zu rechnen ist. Es zeichnet sich aller­dings ab, dass es hin­sicht­lich der zulässigen Gesamt­ge­wichte zu einer Erhöhung auf maximal 12.000 kg kommen wird.Im Hin­blick auf diese mit hoher Wahr­schein­lich­keit ein­tre­tende Gewichtsände­rung in der Norm bestehen sei­tens des Innen­mi­nis­te­riums keine Bedenken, wenn Löschgrup­pen­fahr­zeuge LF 10/6 und HLF 10/6 ab dem Bestell­jahr 2010 mit einer zulässi-gen Gesamt­masse von maximal 12.000 kg geplant und ausgeführt werden. Diese Rege-lung gilt pau­schal und ersetzt Ein­zel­aus­nah­me­ge­neh­mi­gungen hin­sicht­lich der zulässigen Gesamt­masse.Hin­weis:Die Zuwen­dungssätze des Landes nach VwV-Z-Feu gelten unverändert weiter.