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Gemeinsame Hinweise zur Leitstellenstruktur der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr

Qualität, Effi­zienz, Bürger­freund­lich­keit und Wirt­schaft­lich­keit sind Anfor­de­rungen, welche die All­ge­mein­heit heute an öffent­liche Ein­rich­tungen stellen. Die öffent­liche Daseins­vor­sorge, auch die der nicht­po­li­zei­li­chen Gefah­ren­ab­wehr, ist hiervon nicht aus­ge­nommen. Auch von der nicht­po­li­zei­li­chen Gefah­ren­ab­wehr werden eine hohe Zuverlässig­keit und ein hoher Sicher­heits­stan­dard bei gleich­zei­tiger wirt­schaft­li­cher Leis­tungs­er­brin­gung erwartet. In Not­si­tua­tionen erwarten die Bürge­rinnen und Bürger gezielte und qua­li­fi­zierte Hilfe. Den Leit­stellen kommt hierbei eine Schlüssel­funk­tion zu.

Die Gemein­samen Hin­weise zur Leit­stel­len­struktur der nicht­po­li­zei­li­chen Gefah­ren­ab­wehr wurden von der Arbeits­gruppe „Sicher­heit im Leit­stel­len­be­trieb“ erstellt. Betei­ligt waren Innen­mi­nis­te­rium, Minis­te­rium für Arbeit und Soziales, Land­kreistag, Städtetag, DRK-Lan­des­ver­band Baden-Württem­berg e.V., DRK-Lan­des­ver­band Badi­sches Rotes Kreuz e.V., AOK Baden-Württem­berg, VdAK/AEV -Lan­des­ver­tre­tung Baden-Württem­berg, IKK Baden-Württem­berg und Hessen, Lan­des­feu­er­wehr­ver­band und Kassenärzt­liche Ver­ei­ni­gung Baden-Württem­berg.
Beschlossen im Lan­des­aus­schuss Ret­tungs­dienst am 30.11.2007 und im Lan­des­feu­er­wehr­beirat am 13.11.2007.