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Gemeinsame Fachempfehlung - Verhalten im Brandfall

von Medienteam KFV Heilbronn

Die Publi­ka­tion von DFV und vfdb stellt aktu­ellen Stand der Fach­mei­nung dar.

In fast zweijähriger Arbeit hat der Gemein­same Aus­schuss für Brand­schutz­er­zie­hung und Brand­schutz­aufklärung des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­bandes (DFV) und der Ver­ei­ni­gung zur Förde­rung des Deut­schen Brand­schutzes (vfdb) die neue Fach­emp­feh­lung „Ver­halten im Brand­fall“ erstellt. Sie stellt, abge­stimmt mit den Präsidien der beiden Verbände, den aktu­ellen Stand der Fach­mei­nung in Deutsch­land dar. „Die Fach­emp­feh­lung richtet sich sowohl an die Bewohner von Woh­nungen als auch an Feu­er­wehren und Spe­zia­listen in der Brand­schutz­er­zie­hung und -aufklärung“, erläutert Frieder Kir­cher, Vor­sit­zender des Gemein­samen Aus­schusses.

Die Fach­emp­feh­lung stellt die fol­genden Grund­prin­zi­pien zum Ver­halten im Brand­fall dar:

1. Es ist nicht möglich, die Bevölke­rung zum rich­tigen Ver­halten im Brand­fall in Woh­nungen zu bringen, wenn man nur fünf Regeln kom­mu­ni­ziert. Sie sind zwar, wie bei der Brand­schutz­ord­nung Teil A nach DIN 14096 leicht zu merken, aber das Verständnis ist nicht aus­rei­chend, um im eigenen Wohn­um­feld unter sehr ver­schie­denen Rand­be­din­gungen richtig zu han­deln. Die Hand­lungs­emp­feh­lungen müssen ausführli­cher sein, auch wenn dabei das Pro­blem auf­tritt, dass Schwie­rig­keiten beim Lesen des längeren Textes auf­tau­chen.

2. Es gibt keine ein­heit­liche Rege­lung zum Ver­halten, die für jede Situa­tion in jeder Gebäudeart beim Wohnen zutrifft. Die detail­lierten Ver­hal­tens­hin­weise für einen Brand im Ein­fa­mi­li­en­haus unter­scheiden sich in meh­reren Punkten von den Hin­weisen beim Brand in einem Mehr­fa­mi­li­en­haus. Für Brand­schutz­fach­leute sind diese Unter­schiede zwar klar, logisch und ein­sichtig, der nor­male Mensch auf der Straße hat aber diese Kennt­nisse nicht! Wei­terhin ist es noch ent­schei­dend, ob es im Mehr­fa­mi­li­en­haus in der eigenen Woh­nung brennt oder in einer beliebig anderen Woh­nung im glei­chen Mehr­fa­mi­li­en­haus. Zusätzlich stellt der Fall eines ver­rauchten Trep­pen­hauses eine Son­der­si­tua­tion dar, die betrachtet werden muss. In der Fach­emp­feh­lung „Ver­halten im Brand­fall“ werden daher fol­gende vier Fälle unter­scheiden:
o Brand in der eigenen Woh­nung eines Mehr­fa­mi­li­en­hauses
o Brand in einer anderen Woh­nung eines Mehr­fa­mi­li­en­hauses
o Ver­rauchtes Trep­pen­haus in einem Mehr­fa­mi­li­en­haus
o Brand in einem Ein­fa­mi­li­en­haus

3. Reine Schlag­worte oder Merksätze sind nicht aus­rei­chend. Es müssen detail­lierte Erklärungen erfolgen, die die Nutzer direkt anspre­chen. Diese dienen ins­be­son­dere auch Mul­ti­pli­ka­toren wie zum Bei­spiel Brand­schutz­er­zie­hern oder Lehrkräften, um die Merksätze den Nut­zern zu erläutern

4. Durch Ablauf­dia­gramme werden die Hand­lungs­prin­zi­pien anschau­lich erläutert.

„Mit der neuen Fach­emp­feh­lung setzt der Gemein­same Aus­schuss für Brand­schutz­er­zie­hung und Brand­schutz­aufklärung seine stra­te­gi­sche Arbeit in diesem Gebiet fort, die mit der Fach­emp­feh­lung ,Der Notruf in der Brand­schutz­er­zie­hung‘ begonnen wurde und sich zukünftig weiter fort­setzen soll“, erläutert Kir­cher abschließend. Die aktu­elle Fach­emp­feh­lung steht unter http://www.feuerwehrverband.de/fe-verhalten-brandfall.html online.