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GEMA-Rahmenvertrag regelt pauschal abgegoltene Musiknutzungen für 2019 und 2020

von Medienteam KFV Heilbronn

Der Lan­des­feu­er­wehr­ver­band Baden-Württem­berg hat mit der Gesell­schaft für musi­ka­li­sche Aufführungs- und mecha­ni­sche Ver­vielfälti­gungs­rechte (GEMA) einen Rah­men­ver­trag für die Jahre 2019 und 2020 geschlossen.

Danach sind Musik­nut­zungen der Feu­er­wehren, deren Abtei­lungen, der Stadt- und Kreis­feu­er­wehr­verbände sowie des Lan­des­feu­er­wehr­ver­bandes durch den günstigen Jah­res­pau­schal­be­trag abge­golten, sofern die Ver­an­stal­tungen/Musik­wie­der­gaben im eigenen Namen und auf eigene Rech­nung als allei­niger Ver­an­stalter durch eine Feu­er­wehr, eine Feu­er­wehr­ab­tei­lung oder einen Feu­er­wehr­ver­band durchgeführt und bei der GEMA fünf Tage vor Statt­finden der Ver­an­stal­tung mit­ge­teilt werden.

Wei­tere Infor­ma­tionen zum Rah­men­ver­trag finden Sie hier:
http://www.fwvbw.de/die-gema,97.html

Quelle: Lan­des­feu­er­wehr­ver­band Baden-Württem­berg