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Förderung eines Staffellöschfahrzeuges (StLF 10/6) im Vorgriff auf die Herausgabe einer Norm

Bei der Nor­mung von Löschfahr­zeugen steht eine Ände­rung dahin­ge­hend an, dass zwi­schen dem Trag­kraft­sprit­zen­fahr­zeug-Wasser TSF-W nach DIN 14530-17 und dem Löschgrup­pen­fahr­zeug LF 10/6 nach DIN 14530-5 noch ein genormtes Fahr­zeug ein­ge­schoben werden soll.
Nach der­zei­tigem Stand wird dieses Löschfahr­zeug als Staf­fellöschfahr­zeug StLF 10/6 bezeichnet werden; ca. im Frühjahr 2007 soll dazu der Ent­wurf einer Norm (Gelb­druck) als E DIN 14530-25 erscheinen. Auf Grund der Ein­spruchs­frist zu diesem Ent­wurf und den darauf fol­genden Ein­spruchs­be­ra­tungen ist davon aus­zu­gehen, dass die endgültige Norm frühes­tens Ende 2007/Anfang 2008 vor­liegen kann.

Das Innen­mi­nis­te­rium aner­kennt den Bedarf für ein sol­ches Staf­fellöschfahr­zeug in der 7,5 t-Klasse; des­halb können bis zum Erscheinen der Norm für dieses neue Staf­fellöschfahr­zeug StLF 10/6 solche Fahr­zeuge mit dem Fest­be­trag wie das Trag­kraft­sprit­zen­fahr­zeug TSF-W nach VwV-Z-Feu gefördert werden, wenn bestimmte Bedin­gungen ein­ge­halten sind.