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Feuerwehrverband empfiehlt Grippeschutzimpfung

Stadt- und Landkreis Heilbronnvon Medienteam KFV Heilbronn

Zur Auf­recht­erhal­tung der Ein­satz­be­reit­schaft der Feu­er­wehren emp­fiehlt der stell­ver­tre­tende Bun­des­feu­er­wehr­arzt des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­bandes (DFV), Klaus Fried­rich, die frei­wil­lige Grip­pe­schutz­imp­fung: Bei einer Erkran­kung kann die Wie­der­her­stel­lung der vollen Gesund­heit bis zu meh­reren Wochen mit anhal­tender Schwäche dauern dies kann die Ein­satzfähig­keit von Feu­er­wehren ein­schränken!

Bei Aus­bruch einer Grippe ist mit einer Übert­ra­gung von Mensch zu Mensch zu rechnen, so dass häufig der Aus­fall einer größeren Anzahl von Men­schen möglich ist. Bei der Grip­pe­epi­demie kann es zu weit mehr als einer Mil­lion arbeitsunfähigen Erkrankten kommen. Dies könnte die Ein­satzfähig­keit von Feu­er­wehren erheb­lich ein­schränken. Eine Imp­fung ist damit nicht nur ein sinn­voller Schutz für den Ein­zelnen, son­dern kann auch den Schutz der Bevölke­rung bei Gefah­ren­lagen unterstützen, erklärt Fried­rich.

Eine Grip­pe­schutz­imp­fung ist die wirk­samste Methode, eine Erkran­kung zu ver­hin­dern. Weil die Grip­pe­viren sehr wand­lungsfähig sind, ist eine jährliche Schutz­imp­fung erfor­der­lich. Daher wird ein jeweils aktuell abge­wan­delter, spe­zi­fi­scher Impf­stoff für die zu erwar­tenden Virusstämme in der kom­menden Saison bereit gestellt. Die Schutz­imp­fung fördert die Bereit­stel­lung von Antikörpern gegen das Virus. Sie sollte im Herbst erfolgen; der Impf­schutz ist dann etwa zwei Wochen nach erfolgter Imp­fung vollständig.

Unverträglich­keiten sind gering und können beim Haus­arzt erfragt werden. Die Schutz­not­wen­dig­keit ist nicht nur beschränkt auf alte und wenig resis­tente oder Per­sonen mit Vor­er­kran­kungen, son­dern bezieht sich auch auf gesundes und wider­standsfähiges Per­sonal der Feu­er­wehren. Feu­er­wehr­angehörige gehören zudem auf­grund ihrer Tätig­keit zu den Per­sonen mit erhöhter Gefährdung.

Eine durch­ge­machte Grippe zum Bei­spiel im ver­gan­genen Jahr bietet ebenso wie eine vor­he­rige Imp­fung keinen Schutz vor einer neu­er­li­chen Infek­tion, da sich die Viren­typen ständig ändern. Der Impf­stoff kann selbst keine Grippe her­vor­rufen und schützt nicht vor ein­fa­chen Erkältungs­krank­heiten.

Wei­tere Infor­ma­tionen zum Thema bieten die Emp­feh­lungen des Bun­des­feu­er­wehr­arztes Besser geschützt! Die Grip­pe­schutz­imp­fung. aus der Reihe Erste-Hilfe kom­pakt des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­bandes, die es unter www.feuerwehrverband.de/erste-hilfe-kompakt.html zum Down­load gibt.