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Feuerwehrverband: Aufruf zur Grippeschutzimpfung

von Deutscher Feuerwehrverband

Win­ter­liche Grip­pe­welle kann Ein­satzfähig­keit von Feu­er­wehren begrenzen Zur Auf­recht­erhal­tung der Ein­satz­be­reit­schaft der Feu­er­wehren emp­fiehlt der Bun­des­feu­er­wehr­arzt des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­bandes (DFV), Prof. Dr. Peter Sefrin, die frei­wil­lige Grip­pe­schutz­imp­fung. „Bei Aus­bruch einer Grippe ist mit einer Übert­ra­gung von Mensch zu Mensch zu rechnen, so dass häufig mit dem Aus­fall einer größeren Anzahl von Men­schen zu rechnen ist. Bei der Grip­pe­epi­demie kommt es zu circa 1,6 Mil­lionen arbeitsunfähigen Erkrankten. Dies kann die Ein­satzfähig­keit von Feu­er­wehren begrenzen. Eine Imp­fung ist damit nicht nur ein sinn­voller Schutz für den Ein­zelnen, son­dern kann auch den Schutz der Bevölke­rung bei Gefah­ren­lagen unterstützen“, erklärt Sefrin.

Unverträglich­keiten sind gering und können beim Haus­arzt erfragt werden. Die Schutz­not­wen­dig­keit ist nicht nur beschränkt auf alte und wenig resis­tente oder Per­sonen mit Vor­er­kran­kungen, son­dern bezieht sich auch auf gesundes und wider­standsfähiges Per­sonal der Feu­er­wehren. Feu­er­wehr­angehörige gehören zudem auf­grund ihrer Tätig­keit zu den Per­sonen mit erhöhter Gefährdung.

Eine durch­ge­machte Grippe zum Bei­spiel im ver­gan­genen Jahr bietet ebenso wie eine vor­he­rige Imp­fung keinen Schutz vor einer neu­er­li­chen Infek­tion, da sich die Viren­typen ständig ändern. Der Impf­stoff kann selbst keine Grippe her­vor­rufen und schützt nicht vor ein­fa­chen Erkältungs­krank­heiten.