Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Feuerwehren fordern weiterhin eine Rauchmelderpflicht

Stadt- und Landkreis Heilbronnvon Volker Lang, Pressesprecher KFV Heilbronn

Rauchmelder sind Lebensretter

Ein Rauchmelder warnt rechtzeitig vor dem tödlichen Brandrauch und rettet so Leben. Laut einer FORSA-Umfrage von 2010 sind jedoch immer noch über zwei Drittel aller deutschen Haushalte ohne Rauchmelder. Wie wichtig es ist Rauchmelder im eigenen Haushalt zu installieren, zeigen die Einsatzzahlen in Baden-Württemberg. Die Feuerwehren mussten im Jahr 2009 insgesamt zu 17.226 Brandeinsätzen ausrücken. Im Schnitt sind das 47 Brandeinsätze pro Tag. Das vergessene Essen auf dem Herd, eine versehentlich eingeschaltete Herdplatte, eine unbeaufsichtigte Kerze oder Elektrogeräte im Standby-Betrieb sind nur einige Beispiele für Auslösen von Wohnungsbränden. Im Jahr 2008 waren dabei 67 Brandtote zu beklagen - Im Schnitt sind das 5 Menschenleben pro Monat.

Rauchmelder schützen aber auch die Gesundheit

Neben rund 600 Brandtoten in ganz Deutschland gab es auch 54.000 leicht- bis mittelschwerverletzte und knapp 6.000 schwerverletzte Menschen, die oftmals lebenslang an den Folgen ihrer Brandverletzungen leiden. Ebenso erleidet eine Vielzahl von Personen gesundheitliche Spätschäden der Lunge durch die giftigen Rauchgase.

Brandtote sind Rauchtote

95% der Brandtoten sterben nicht am Feuer sondern an den Folgen einer Rauchgasvergiftung durch das völlig geruchlose Kohlenmonoxid – schon wenige Atemzüge davon sind tödlich.

„Die meisten Toten bei Wohnungsbränden gibt es in der Nacht",weiß Reinhold Gall, Vorsitzender des Kreisfeuerwehrverbandes Heilbronn. Der stellvertretende Verbandsvorsitzende, Heilbronns Feuerwehrkommandant Eberhard Jochim redet Klartext: „Es ist eine irrige Annahme, dass Menschen oder Tiere vom Brandrauch aufwachen“.

Gesetzgeber muss handeln

Die Feuerwehren des Landes sprechen sich deshalb schon seit Jahren für den verpflichtenden Einbau von Rauchmeldern aus. Gemeinsam mit dem Landesfeuerwehrverband kämpft man bisher ohne Erfolg dafür, dass diese Forderung in die Landesbauordnung aufgenommen wird, so wie das in vielen anderen Bundesländern längst der Fall ist. Die Landesregierung sieht aber keine Notwendigkeit, dies gesetzlich zu regeln. Man appelliert statt dessen an die Vernunft des Einzelnen.