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Feuerwehrbeschaffungskartell: Kommunale Spitzenverbände und Unternehmen vereinbaren außergerichtliche Schadensregulierung

von Medienteam KFV Heilbronn

Die kom­mu­nalen Spit­zen­verbände haben gemeinsam mit den Firmen Iveco Magirus, Rosen­bauer Deutsch­land (vor­mals Rosen­bauer Feu­er­wehr­technik) und Schling­mann eine Regu­lie­rungs­ver­ein­ba­rung zur außerge­richt­li­chen Scha­dens­be­sei­ti­gung aus dem soge­nannten Feu­er­wehr­be­schaf­fungs­kar­tell unter­zeichnet. Danach erhalten geschädigte Kom­munen von diesen Anbie­tern - die im Insol­venz­ver­fahren befind­liche Firma Albert Ziegler GmbH & Co. KG hat die Ver­ein­ba­rung nicht unter­zeichnet - über einen Regu­lie­rungs­fonds einen Scha­dens­aus­gleich für fest­ge­stellte kar­tell­be­dingte Überhöhungen der Preise bei kom­mu­nalen Beschaf­fungen von ins­ge­samt rund 6,738 Mil­lionen Euro.

Der Deut­sche Städtetag, der Deut­sche Land­kreistag und der Deut­sche Städte- und Gemein­de­bund sehen in dem Ergebnis eine gute Grund­lage für eine außerge­richt­liche Eini­gung mit den betei­ligten Anbie­tern von Feu­er­wehr­fahr­zeugen. Der erzielte Kon­sens zum Scha­dens­aus­gleich sei zudem für die Kom­munen ein Weg, schnell einen Scha­dens­aus­gleich her­beizuführen und zahl­reiche Ein­zel­kla­ge­ver­fahren vor Gericht mit langer Zeit­dauer und unge­wissem Aus­gang zu ver­meiden. Mit dem vom Büro Lade­mann & Asso­ciates GmbH erstellten wett­be­werbsökono­mi­schen Gut­achten liege eine fun­dierte Grund­lage darüber vor, dass kar­tell­be­dingte Überhöhungen der Preise in den Jahren 2000 bis Mitte 2004 zum Nach­teil der Kom­munen ent­standen sind. Nun­mehr müsse unbürokra­tisch ein Aus­gleich erfolgen.

Die kom­mu­nalen Spit­zen­verbände emp­fehlen den Kom­munen, sich der Regu­lie­rungs­ver­ein­ba­rung und der dazugehörigen Kom­mu­nal­ver­ein­ba­rung anzu­schließen, die der Abwick­lung des Scha­dens­aus­gleichs zwi­schen den ein­zelnen Kom­munen und den Unter­nehmen dient.

Hin­ter­grund der jet­zigen Ver­ein­ba­rung war, dass das Bun­des­kar­tellamt am 28. Januar 2011 in einem Kar­tell­ver­fahren rechtskräftig gewor­dene Bußgelder gegen die Rosen­bauer Feu­er­wehr­technik GmbH, Lucken­walde, die Schling­mann GmbH & Co KG, Dissen, und die Albert Ziegler GmbH & Co KG, Giengen an der Brenz, als Her­steller von Feu­er­wehrlöschfahr­zeugen über 7,5 Tonnen verhängt hatte. Der eben­falls erlas­sene Bußgeld­be­scheid gegenüber Iveco Magirus Brand­schutz­technik GmbH, Ulm, vom 7. März 2012 ist noch nicht rechtskräftig.

Als Teil der für künftige Ver­ga­be­ver­fahren not­wen­digen Selbst­rei­ni­gung durch die drei Unter­nehmen und damit als Teil ihrer Mit­wir­kung bei der Scha­dens­aufklärung ver­ein­barten die kom­mu­nalen Spit­zen­verbände mit diesen die Erstel­lung eines unabhängigen Gut­ach­tens. Mit diesem wett­be­werbsökono­mi­schen und die Scha­dens­frage klärenden Gut­achten wurde das Büro Lade­mann & Asso­ciates GmbH beauf­tragt. Das Gut­achten kam auf der Grund­lage einer online-gestützten Daten­er­he­bung bei den Kom­munen zu dem Ergebnis, dass die Fahr­zeug­auf­bau­preise bei Beschaf­fungen im Zeit­raum vom 1. Januar 2000 bis zum 23. Juni 2004 preis­lich überhöht waren.

Die aktu­elle Ver­ein­ba­rung zur Scha­dens­re­gu­lie­rung erfasst auf der Grund­lage einer For­de­rung der kom­mu­nalen Spit­zen­verbände auch Kom­munen, die bei der im August 2011 insol­vent gewor­denen Firma Ziegler Feu­er­wehrlöschfahr­zeuge beschafft haben. Dadurch soll ein Aus­gleich und damit eine Befrie­dung für alle Kom­munen erreicht werden. Iveco Magirus und Rosen­bauer über­nehmen einen Teil des auf Ziegler ent­fal­lenden Kom­pen­sa­ti­ons­be­trages.

Ergänzend zur außerge­richt­li­chen Scha­dens­re­gu­lie­rung haben die kom­mu­nalen Spit­zen­verbände gemeinsam mit den betei­ligten Unter­nehmen eine per­ma­nente Überprüfung der Eig­nung und Zuverlässig­keit der Löschfahr­zeug­an­bieter durch die Beauf­tra­gung einer unabhängigen Insti­tu­tion, der ZertBau GmbH, her­beigeführt. Die ZertBau GmbH hat sich bei Präqua­li­fi­ka­ti­ons­ver­fahren im Ver­ga­be­be­reich in der Ver­gan­gen­heit bereits bewährt. Sie kon­trol­liert die Eig­nung der Unter­nehmen und damit auch deren Zuverlässig­keit dau­er­haft und erstellt bei posi­tivem Aus­gang jeweils für ein Jahr gel­tende Zer­ti­fi­zie­rungen. Zu diesem Zweck prüft die ZertBau GmbH die Unter­nehmen ins­be­son­dere hin­sicht­lich der von diesen ein­zu­hal­tenden Anfor­de­rungen an per­so­nell-orga­ni­sa­to­ri­sche Struk­turen sowie eines regel­kon­formen Ver­hal­tens (Com­pli­ance).

Nach Auf­fas­sung der kom­mu­nalen Spit­zen­verbände geht es darum, dass die Gewährleis­tung der Eig­nung und Zuverlässig­keit als ständige Ver­pflich­tung und als Bring­schuld der Unter­nehmen ver­standen wird. So könne ver­hin­dert werden, dass es in Zukunft zu erneutem kar­tell­rechts­wid­rigem Ver­halten zwi­schen den Unter­nehmen zulasten der Kom­munen kommt.

Quelle:

Gemein­same Pres­se­mit­tei­lung:

Deut­scher Städte­tag­Deut­scher Land­kreis­tag­Deut­scher Städte- und Gemein­de­bund