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Feuerwehr warnt vor Gefahr durch Kohlenmonoxid

Stadt- und Landkreis Heilbronnvon Medienteam KFV Heilbronn

Es ist geruchs- und geschmacklos, und schon wenige Atemzüge können zum Tod führen: Koh­len­mon­oxid ent­steht bei einem unvollständigen Ver­bren­nungs­vor­gang. Häufig ist eine feh­ler­hafte Ver­bren­nung in Gas­thermen die Ursache von Unfällen, warnt Hartmut Ziebs, Vizepräsident des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­bandes, ange­sichts der jüngsten Feu­er­wehr­einsätze auf­grund von teils tödlich ver­lau­fenen Koh­len­mon­oxid­ver­gif­tungen.

Eine wei­tere Gefah­ren­quelle ist das Betreiben von Gas­strah­lern oder -pilzen in geschlos­senen Räumen. Zudem setzen auch Ver­bren­nungs­mo­toren das Gas frei: Der Benzin-Rasenmäher oder die Benzin-Ket­tensäge sollte des­halb nie in der geschlos­senen Garage repa­riert und dann aus­pro­biert werden, mahnt Ziebs.

Koh­len­mon­oxid kann ein Mensch nicht bemerken es löst bei uns keine Warn­sen­soren aus wie etwa Erdgas, dem ein war­nender Geruchs­stoff bei­gemischt ist, erklärt der DFV-Vizepräsident. Das Gas mit dem Kürzel CO bindet sich im Blut an die roten Blutkörper­chen (Hämoglobin) und verdrängt dabei den Sau­er­stoff. Nach wenigen Atemzügen kann dies bereits zu schweren Ver­gif­tungs­er­schei­nungen und zum Tod führen. Schon im Ver­dachts­fall einer Koh­len­mon­oxid­ver­gif­tung sollte man schnell reagieren, appel­liert Ziebs.

Der Deut­sche Feu­er­wehr­ver­band gibt dafür fol­gende Hand­lungs­hin­weise:

  • Nehmen Sie beim Betrieb gas­be­trie­bener Geräte plötzlich auf­tre­tende Kopf­schmerzen ernst sie sind ein erstes Anzei­chen für eine mögliche Ver­gif­tung. Begleitet werden sie unter Umständen von Bewusst­seins­eintrübung.
  • Beim Ver­dacht des Auf­tre­tens von Koh­len­mon­oxid ver­lassen Sie sofort den betrof­fenen Raum. Sofern möglich, sollte man die Fenster öffnen, um zu lüften.
  • Wenn es Ihnen ohne Eigengefährdung möglich ist, schalten Sie das mögli­cher­weise ver­ur­sa­chende gas­be­trie­bene Gerät aus.
  • Alar­mieren Sie im Ver­dachts­fall Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst über die euro­pa­weit gültige Not­ruf­nummer 112!

Nicht nur umsich­tiges Han­deln, son­dern auch tech­ni­sche Vor­sorge können dazu bei­tragen, Unfälle zu ver­hin­dern:

  • Ein wich­tiger Bei­trag zur Präven­tion ist die regelmäßige War­tung der Hei­zungs­an­lage zum Bei­spiel durch den Schorn­stein­feger. Diese ist ein Mal pro Jahr Pflicht. So kann bei­spiels­weise fest­ge­stellt werden, ob ein Lüftungs­kanal blo­ckiert wird und die Heiz­gase oder Abgase daher nicht ein­wand­frei abziehen. Dies kann auch durch Vogel­nester ver­ur­sacht werden.
  • Ver­wenden Sie die Anlagen sachgemäß. Bei Eta­gen­hei­zungen sind die Lüftungs­schlitze der jewei­ligen Türen der Gas­thermen frei zu halten und nicht zu ver­stellen, sonst erhält die Anlage zu wenig Sau­er­stoff.
  • Es gibt mitt­ler­weile Rauch­melder, die auch vor der Frei­set­zung von Koh­len­mon­oxid warnen. Sinn­voll ist die Instal­la­tion eines sol­chen Gerätes in der Nähe der Gas­therme. Erhältlich sind diese spe­zi­ellen CO-Melder im Fach­handel unter anderem im Ver­sand­haus des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­bandes unterwww.feuerwehrversand.de.
Quelle: Deut­scher Feu­er­wehr­ver­band