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Feuerwehr warnt vor Gefahr durch Kohlenmonoxid

Stadt- und Landkreis Heilbronnvon Medienteam KFV Heilbronn

Es ist geruchs- und geschmacklos und schon wenige Atemzüge können zum Tod führen: Koh­len­mon­oxid ent­steht bei einem unvollständigen Ver­bren­nungs­vor­gang. „Häufig sind man­gelnde Belüftung, feh­ler­hafte Ver­bren­nung in Öfen oder Defekte an Gas­thermen die Ursa­chen“, warnt Frank Hachemer, Vizepräsident des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­bandes (DFV), vor dem Hin­ter­grund der tödli­chen Koh­len­mon­oxid­ver­gif­tung bei sechs jungen Men­schen in Arn­stein (Bayern). „Immer wieder kommt es auch zu Einsätzen der Feu­er­wehr auf­grund aus­ga­sender Koh­le­reste etwa von Shisha-Pfeifen oder Grills in geschlos­senen Räumen“, berichtet der Experte.

Koh­len­mon­oxid ist für den Men­schen nicht zu bemerken. Das Gas mit dem Kürzel CO bindet sich im Blut an die roten Blutkörper­chen (Hämoglobin) und verdrängt dabei den Sau­er­stoff. Nach wenigen Atemzügen kann dies bereits zu schweren Ver­gif­tungs­er­schei­nungen und zum Tod führen. In den letzten Jahren sind immer mehr Feu­er­wehren mit CO-Warngeräten ausgerüstet, die bei Über­schreiten einer Warn­schwelle Alarm schlagen. „Schon im Ver­dachts­fall einer Koh­len­mon­oxid­ver­gif­tung sollte man schnell reagieren“, appel­liert Hachemer.

Der Deut­sche Feu­er­wehr­ver­band gibt fol­gende Hand­lungs­hin­weise:

Achten Sie beim Betrieb von Shisha-Pfeifen oder ähnli­chen Geräten auf aus­rei­chende Belüftung. Grillen Sie nie in geschlos­senen Räumen – dies gilt auch für das Abkühlen der Kohle!

Nehmen Sie beim Betrieb von Ver­bren­nungsöfen oder gas­be­trie­benen Geräten plötzlich auf­tre­tende Kopf­schmerzen ernst – sie sind ein erstes Anzei­chen für eine mögliche Ver­gif­tung. Begleitet werden sie unter Umständen von Bewusst­seins­eintrübung.

Beim Ver­dacht des Auf­tre­tens von Koh­len­mon­oxid ver­lassen Sie sofort den betrof­fenen Raum. Sofern möglich, sollte man die Fenster öffnen, um zu lüften.

Quelle: Deut­scher Feu­er­wehr­ver­band

Wenn es Ihnen ohne Eigengefährdung möglich ist, schalten Sie das mögli­cher­weise ver­ur­sa­chende Gerät aus oder ent­fernen den Auslöser aus der Woh­nung.

Alar­mieren Sie im Ver­dachts­fall Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst über die euro­pa­weit gültige Not­ruf­nummer 112!

Nicht nur umsich­tiges Han­deln, son­dern auch Vor­sorge können dazu bei­tragen, Unfälle zu ver­hin­dern:

Ein wich­tiger Bei­trag zur Präven­tion ist die regelmäßige War­tung der Hei­zungs­an­lage zum Bei­spiel durch den Schorn­stein­feger. Diese ist ein Mal pro Jahr Pflicht. So kann bei­spiels­weise fest­ge­stellt werden, ob ein Lüftungs­kanal blo­ckiert wird und die Heiz­gase oder Abgase daher nicht ein­wand­frei abziehen. Dies kann auch durch Vogel­nester ver­ur­sacht werden.

Ver­wenden Sie die Anlagen sachgemäß. Bei Eta­gen­hei­zungen sind die Lüftungs­schlitze der jewei­ligen Türen der Gas­thermen frei zu halten und nicht zu ver­stellen, sonst erhält die Anlage zu wenig Sau­er­stoff.

Es gibt mitt­ler­weile Rauch­melder, die auch vor der Frei­set­zung von Koh­len­mon­oxid warnen. Sinn­voll ist die Instal­la­tion eines sol­chen Gerätes in der Nähe der Gas­therme. Erhältlich sind diese spe­zi­ellen CO-Melder im Fach­handel – unter anderem im Ver­sand­haus des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­bandes unter www.feuerwehrversand.de.