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Feuerwehr jetzt besser gegen Gewalt geschützt

von Medienteam KFV Heilbronn

Wer Feu­er­wehr­leute oder deren Ein­satz­fahr­zeuge angreift, muss künftig mit der ganzen Härte des Rechts rechnen: Künftig können dafür bis zu zwei, in beson­ders schweren Fällen bis zu fünf Jahre Haft verhängt werden. Das Straf­ge­setz­buch sieht für Überg­riffe auf Ein­satzkräfte der Feu­er­wehren, des Ret­tungs­dienstes und des Kata­stro­phen­schutzes jetzt genau so harte Sank­tionen wie für Poli­zisten vor. Damit ist eine Initia­tive des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­bandes (DFV) erfolg­reich.

Schläge gegen Feu­er­wehr­leute oder bewusste Sabo­tage an ihren Geräten sind leider in ver­schie­denen Milieus gesell­schaftsfähig geworden. Des­halb begrüßen wir die Verschärfung des Straf­ge­setz­bu­ches sehr. Der Deut­sche Bun­destag hat damit ein starkes Signal gesetzt, dass Überg­riffe auf Men­schen, die helfen, durch nichts zu recht­fer­tigen sind, sagt Feu­er­wehr-Präsident Hans-Peter Kröger.

Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienst stehen dem­nach auch unter dem Schutz des Para­gra­phen 113 Straf­ge­setz­buch (StGB, Wider­stand gegen Voll­stre­ckungs­be­amte). Para­graph 305a StGB stellt künftig auch ihre Fahr­zeuge und Geräte unter beson­deren Schutz.

Damit ist ein Sys­tem­wechsel voll­zogen. Täter werden nicht mehr geschont. Zugleich stellt der Bun­destag klar, dass Ein­satzkräfte einen Schutz­raum für hil­fe­su­chende Bürge­rinnen und Bürger bilden, der unan­tastbar ist. Wir werten dies auch als Bekenntnis der Abge­ord­neten zu dem oft ris­kanten, haupt- und ehren­amt­lich geleis­teten Dienst in den Feu­er­wehren, erklärt Dr. Jan Hei­nisch, Vor­sit­zender des Ver­bandes der Feu­er­wehren in Nord­rhein-West­falen.

Der Jurist hatte den DFV bei der Anhörung im Rechts­aus­schuss des Bun­des­tages ver­treten. Für diesen erfolg­rei­chen Ein­satz danke ich Jan Hei­nisch sehr, betont DFV-Präsident Kröger.

Quelle: Deut­scher Feu­er­wehr­ver­band