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Feuerwehr-Führerschein muss sich jetzt bewähren

Nach heu­tiger Eini­gung im Ver­kehrs­aus­schuss wird der Deut­sche Bun­destag am Freitag dieser Woche die Einführung eines Feu­er­wehr-Führer­scheins beschließen. Die Gesetzesände­rung soll bis 4,75 Tonnen eine interne Aus­bil­dung und Prüfung sowie bis 7,5 Tonnen Fahr­zeug­ge­wicht eine ver­ein­fachte Aus­bil­dung und Prüfung durch reguläre Fahr­schulen ermögli­chen.

Der Deut­sche Feu­er­wehr­ver­band (DFV) hat sich mit Ver­tre­tern der Lan­des­feu­er­wehr­verbände in den Gesprächen mit Minis­te­rien und Politik in den ver­gan­genen Monaten intensiv für Lösungen ein­ge­setzt, damit bun­des­weit über­schlägig 100.000 ehren­amt­liche Ein­satzkräfte mit ihrem Pkw-Führer­schein auch wieder klei­nere Feu­er­wehr-Fahr­zeuge lenken dürfen. Dies ist durch EU-Recht seit einigen Jahren ver­boten und bedroht zuneh­mend die Ein­satzfähig­keit Frei­wil­liger Feu­er­wehren, vor allem im ländli­chen Raum.

„Der geplante Feu­er­wehr-Führer­schein ist ein erster Erfolg. Wir haben in der jet­zigen poli­ti­schen Kon­stel­la­tion das Mögliche erreicht. Unser dau­er­haftes Ziel bleibt die Aner­ken­nung der Feu­er­wehr als Teil des Kata­stro­phen­schutzes im Sinne der Europäischen Führer­schein­richt­linie und darauf beru­hend eine gene­relle Befreiung bis 7,5 Tonnen“, sagen DFV-Präsident Hans-Peter Kröger und der Vor­sit­zende des Lan­des­feu­er­wehr­ver­bandes (LFV) Bayern, Alfons Wein­zierl.

Bis 4,75 Tonnen Aus­bil­dung und Prüfung inner­halb der Orga­ni­sa­tion möglich

Für den Aus­bilder zur Fahr­erlaubnis bis 4,75 Tonnen, der zugleich auch Prüfer in der Feu­er­wehr sein kann, sollen nach den Vor­stel­lungen des Ver­kehrs­aus­schusses unter anderem fol­gende Bedin­gungen ange­setzt werden: Er muss das 30. Lebens­jahr voll­endet haben und min­des­tens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahr­erlaubnis der Klasse C 1 sein. Wei­tere Fest­le­gungen, zum Bei­spiel den Inhalt der internen Aus­bil­dung, sollen die Länder indi­vi­duell treffen. „Die Länder bekommen dadurch einen großen Spiel­raum, den sie nach ihren Gege­ben­heiten sinn­voll gestalten können“, erklärt DFV-Präsident Kröger.

Der baye­ri­sche LFV-Vor­sit­zende Alfons Wein­zierl betont: „In den Ländern, wo die Rege­lung bis 4,75 Tonnen auf­grund der vielen kleinen Orts­feu­er­wehren auch sinn­voll ist, legen wir Wert darauf, dass Aus­bil­dung und Prüfung auf den am geringsten nötigen Auf­wand begrenzt werden.“ Dies könne zum Bei­spiel im Rahmen der regulären Maschi­nis­ten­aus­bil­dung erfolgen.

Bis 7,5 Tonnen „C 1 Feu­er­wehr“: halbe Kosten und Umschrei­bung

Bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamt­ge­wicht ist eine abge­speckte Aus­bil­dung ohne theo­re­ti­sche Aus­bil­dung und schrift­liche Prüfung geplant, die mit maximal rund 700 Euro plus Prüfungsgebühr etwa zwi­schen ein Drittel und zur Hälfte günstiger sein könnte als die reguläre Fahr­schul­aus­bil­dung der Klasse C 1. Außerdem soll „C 1 Feu­er­wehr“ nach zwei Jahren Nut­zung in der Feu­er­wehr zu einem voll­wer­tigen Führer­schein C 1 umge­schrieben werden können. „Dies soll auch ein Anreiz für junge Men­schen sein, sich in den Feu­er­wehren zu enga­gieren“, sagt DFV-Präsident Kröger.

LFV-Vor­sit­zender Wein­zierl bekräftigt: „Selbst­verständlich werden wir nach einem Jahr sehen, ob der jetzt geplante Feu­er­wehr-Führer­schein ein guter Kom­pro­miss ist – da werden wir den Bun­destag auch beim Wort nehmen. Unser lang­fris­tiges Ziel muss sein, dass Feu­er­wehr­fahr­zeuge bis zu 7,5 Tonnen ohne jeden zusätzli­chen Auf­wand gefahren werden dürfen, so wie dies jahr­zehn­te­lang möglich war.“

Nach der Beschluss­fas­sung des Fünften Gesetzes zur Ände­rung des Straßenver­kehrs­ge­setzes im Bun­destag und dem Inkraft­treten muss zunächst noch die Umset­zung in den Ländern durch Rechts­ver­ord­nungen erfolgen. Erst dann kann der Feu­er­wehr-Führer­schein in der Praxis umge­setzt werden.