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Feuerwehr-Führerschein: Erwartungen enttäuscht

von Deutscher Feuerwehrverband

„Was bleibt übrig von einem Minis­ter­ver­spre­chen? Die geweckten Erwar­tungen zum Feu­er­wehr-Führer­schein wurden bisher bei weitem nicht erfüllt", betont der Präsident des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­bandes (DFV), Hans-Peter Kröger. Eine prak­ti­kable Lösung, die auch poli­tisch gewollt ist, drohe im Wider­streit der Inter­es­sen­gruppen zer­rieben zu werden.

Der Spit­zen­ver­band der Feu­er­wehren setzt sich dafür ein, dass bun­des­weit über­schlägig 100.000 ehren­amt­liche Ein­satzkräfte mit ihrem Pkw-Führer­schein auch klei­nere Feu­er­wehr-Fahr­zeuge lenken dürfen. Dies ist durch EU-Recht seit einigen Jahren ver­boten und bedroht zuneh­mend die Ein­satzfähig­keit Frei­wil­liger Feu­er­wehren vor allem im ländli­chen Raum.

„Den vor­lie­genden Ent­wurf der Fahr­erlaub­nis­ver­ord­nung lehnen wir kon­se­quent ab. Er sieht für Fahr­zeuge bis 4,75 Tonnen eine zusätzliche Aus­bil­dung und eine externe Prüfung vor. Das brächte keine nen­nens­werte Ent­las­tung. An tragfähigen Lösungen man­gelt es nicht. Wir for­dern eine orga­ni­sa­ti­ons­in­terne Unter­wei­sung ohne jede Prüfung für diese Fahr­zeuge", sagt Kröger.

Im Laufe der Abstim­mungs­gespräche der ver­gan­genen Wochen könne er sich des Ein­drucks nicht erwehren, die deut­sche Seite habe selbst dafür gesorgt, „dass der deut­sche Kata­stro­phen­schutz in der EU-Führer­schein­re­ge­lung als ein­ziger in Europa von mögli­chen Aus­nah­me­re­ge­lungen prak­tisch aus­ge­nommen ist", mutmaßt der Feu­er­wehr-Präsident. „Nicht anders ist zu erklären, dass die EU die Feu­er­wehr - die in Deutsch­land zah­lenmäßig größte Orga­ni­sa­tion im Bevölke­rungs­schutz - nicht als Teil des Kata­stro­phen­schutzes aner­kennt."

DFV-Präsident Kröger: „Die Unterstützung der Politik für einen Feu­er­wehr-Führer­schein ist groß, das öffent­liche Ver­spre­chen des Bun­des­ver­kehrs­mi­nis­ters steht. Jetzt muss Herr Tie­fensee zeigen, ob er Herr im eigenen Hause ist."

Hin­ter­grund: Die fach­liche Posi­tion des DFV

Der Deut­sche Feu­er­wehr­ver­band for­dert,

dass die Europäische Führer­schein-Richt­linie die Feu­er­wehr als Bestand­teil des Kata­stro­phen­schutzes aner­kennt und damit den Weg für eine natio­nale Aus­nah­me­re­ge­lung frei­macht.

dass Feu­er­wehr­angehörige, die im Besitz der Fahr­erlaub­nis­klasse B sind, die Berech­ti­gung erhalten, Feu­er­wehr­fahr­zeuge mit einer zulässigen Gesamt­masse von bis zu 4,75 Tonnen. zu führen. Dies soll auf der Basis einer ohne wei­tere Aus­bil­dung und Prüfung zu ertei­lenden Fahr­be­rech­ti­gung möglich sein. Damit wäre sicher­ge­stellt, dass auch in Zukunft die Feu­er­wehr­fahr­zeuge der Orts­feu­er­wehren in der Fläche zur Sicher­stel­lung des Brand­schutzes bewegt werden können.

dass darüber hinaus eine prak­ti­kable und mit dem geringsten mögli­chen Auf­wand ver­wirk­lich­bare Lösung für das Führen von Feu­er­wehr-Fahr­zeugen bis zu einer zulässigen Gesamt­masse von 7,5 Tonnen geschaffen wird. Dazu soll die Fahr­erlaub­nis­ver­ord­nung so verändert werden, dass der Auf­wand für Aus­bil­dung und Prüfung auf ein unab­ding­bares Min­destmaß an prak­ti­scher Aus­bil­dung redu­ziert wird. Die EU-kon­forme Fahr­erlaub­nisprüfung stellt dann sicher, dass optional nach zwei Jahren eine prüfungs­freie Umschrei­bung in eine zivile Fahr­erlaubnis möglich ist.