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Feuerschutzsteuer bleibt erhalten

Die Feu­er­schutz­steuer bleibt den Ländern erhalten. Dies teilte die SPD-Land­tags­frak­tion von Baden-Württem­berg mit.

Der Bestand der zweck­ge­bun­denen Steuer war lange Zeit durch die Über­le­gungen der Födera­lis­mus­kom­mis­sion bedroht. Die Zuständig­keit für die Erhe­bung sollte von den Ländern auf den Bund über­gehen. In Baden-Württem­berg beträgt die Steuer jährlich etwa 45 Mio. Euro. Sie ist nach dem Feu­er­wehr­ge­setz für Feu­er­wehr­zwecke ein­zu­setzen.