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Fahrerlaubnisverordnung - Verfahren zur Änderung in die Wege geleitet

Der Bun­desrat hat am 7. November 2008 eine Ent­schließung gefasst, in der die Bun­des­re­gie­rung gebeten wird, eine Rechts­grund­lage zu schaffen, dass durch eine Ände­rung der Fahr­erlaub­nis­ver­ord­nung ermöglicht wird, dass mit einer Fahr­erlaubnis der Klasse B Ein­satz­fahr­zeuge mit einer zulässigen Gesamt­masse bis zu 4,25 Tonnen gefahren werden dürfen.

Damit ist das Ver­fahren zur Ände­rung der Fahr­erlaub­nis­ver­ord­nung in die Wege geleitet worden. Ob es zu der vor­ge­schla­genen Ände­rung kommen wird, liegt nun in der Ent­schei­dung der Bun­des­re­gie­rung, gege­be­nen­falls in Abstim­mung mit der Europäischen Union.

Wir werden an dieser Stelle weiter berichten. Wei­tere Infor­ma­tionen auf der Inter­net­seite des Deut­schen Bun­des­rates:

Druck­sache 602/08 (Beschluss)