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EU erlaubt weiterhin flexible Arbeitszeitmodelle

Die vom Europäischen Par­la­ment geplante Verände­rung der EU-Arbeits­zeit­richt­linie ist geschei­tert - dadurch sind im Bereich ange­stellter Feu­er­wehr­leute auch wei­terhin fle­xible Modelle möglich. „Wir sind erleich­tert, dass mögliche gra­vie­rende Ein­schnitte vor allem bei den Werk­feu­er­wehren abge­wendet wurden und sehen dies auch als Erfolg unserer mas­siven Inter­ven­tion in Brüssel“, sagt Ulrich Beh­rendt, Vizepräsident des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­bandes (DFV).

Die Neu­fas­sung der Arbeits­zeit­richt­linie wurde im Ver­mitt­lungs­ver­fahren gestoppt; das Europäische Par­la­ment und der EU-Minis­terrat konnten sich nicht einigen. Die bestehende Reg­lung, ein nach jah­re­langem Streit gefun­dener Rats­kom­pro­miss, bleibt damit zunächst in Kraft - auch die so genannte Opt-out-Regel: Mit Ein­verständnis des Arbeit­neh­mers und auf tarif­ver­trag­li­cher Grund­lage kann die wöchent­liche Arbeits­zeit von 48 Stunden über­schritten werden.

Nach Ent­schei­dungen des Europäischen Gerichts­hofs muss die Bereit­schafts­zeit wei­terhin als Arbeits­zeit gewertet werden. Die EU-Kom­mis­sion kann nun einen neuen Geset­zes­ent­wurf aus­ar­beiten.

Der DFV for­dert, die Feu­er­wehren gene­rell von der EU-Arbeits­zeit­richt­linie aus­zu­nehmen. Beh­rendt: „Wir brau­chen fle­xible Lösungen, um den flächen­de­ckenden Brand­schutz auf­recht zu erhalten, und auch, um qua­li­fi­zierte Arbeitsplätze im betrieb­li­chen Brand­schutz zu erhalten.“

Eine ausführliche Infor­ma­tion der EU finden Sie unter www.dfv.org/arbeitszeit.