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Ersthelfer müssen keinen Schadenersatz fürchten

Wer nach bestem Wissen und Gewissen Erste Hilfe leistet, muss bei Schäden in der Regel weder Scha­den­er­satz­for­de­rungen noch straf­recht­liche Kon­se­quenzen fürchten. Darauf weisen Berufs­ge­nos­sen­schaften und Unfall­kassen im Rahmen ihrer Präven­ti­ons­kam­pagne "Risiko raus!" hin. "Solche Bedenken sollten nie­manden davon abhalten, Erste Hilfe zu leisten und sich zum betrieb­li­chen Erst­helfer aus­bilden zu lassen", sagt Horst Reuch­lein, Experte für Erste Hilfe bei der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung VBG.

Grundsätzlich kann der Erst­helfer nicht zum Scha­den­er­satz her­an­ge­zogen werden - weder für Schäden an fremden Sachen noch für eine unge­wollt zugefügte Körper­ver­let­zung. Er muss also weder für den Ersatz von Klei­dung auf­kommen, die beim Ver­binden einer Wunde beschädigt oder beschmutzt wurde, noch für einen mögli­chen Rip­pen­bruch bei einer Herz­druck­mas­sage.

Hilfe muss jeder leisten, denn unter­las­sene Hil­fe­leis­tung ist strafbar. Jeder kann zumin­dest Hilfe herbei holen oder einen Notruf absetzen. Übri­gens: Erleidet der Helfer bei der Hil­fe­leis­tung selbst einen Sach- oder Gesund­heits­schaden, so kann er Scha­den­er­satz vom Ver­letzten, dessen Haft­pflicht­ver­si­che­rung oder der gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung erhalten. Bei Ver­let­zungen durch eine Erste-Hilfe-Leis­tung im Betrieb greift der Ver­si­che­rungs­schutz der zuständigen Berufs­ge­nos­sen­schaft oder Unfall­kasse.

Wei­tere Infor­ma­tionen zu "Rechts­fragen bei Erste-Hilfe-Leis­tungen durch Erst­helfer" enthält die gleich­na­mige Broschüre der Deut­schen Gesetz­li­chen Unfall­ver­si­che­rung (DGUV). Sie steht im Internet unter www.dguv.de/erstehilfe zur Verfügung.

Hin­ter­grund "Risiko raus!"

In der Präven­ti­ons­kam­pagne "Risiko raus!" arbeiten die Berufs­ge­nos­sen­schaften, Unfall­kassen, ihr Spit­zen­ver­band Deut­sche Gesetz­liche Unfall­ver­si­che­rung (DGUV), die Land­wirt­schaft­liche Sozi­al­ver­si­che­rung, der Deut­sche Ver­kehrs­si­cher­heitsrat (DVR) und die Bun­desländer sowie wei­tere Partner zusammen. Gemeinsam ver­folgen sie das Ziel, das Unfall­ri­siko beim Fahren und Trans­por­tieren zu ver­rin­gern.

Wei­tere Infor­ma­tionen unter www.risiko-raus.de.

Quelle: Deut­sche Gesetz­liche Unfall­ver­si­che­rung (DGUV)