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Erhöhte Waldbrandgefahr bei Trockenheit und Hitze

Stadt- und Landkreis Heilbronnvon Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

„Mit der anhal­tenden Hitze und Tro­cken­heit steigt die Wald­brand­ge­fahr. Eine kleine Unacht­sam­keit wie eine Glas­scherbe oder ein im hohen Gras geparktes Auto mit erhitztem Kata­ly­sator kann dann schon genügen, um einen Flächen­brand zu ent­fa­chen.“ Das sagte Lan­des­brand­di­rektor Her­mann Schröder am Mitt­woch, 30. Juni 2010, in Stutt­gart.

Er warnte ausdrücklich vor der erhöhten Wald­brand­ge­fahr und erin­nerte an die Regeln, die bei Spa­ziergängen im Wald ein­ge­halten werden müssen:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzli­ches Rauch­verbot.
  • Feu­er­ma­chen ist nur an den offi­ziell fest ein­ge­rich­teten Feu­er­stellen an Grillplätzen erlaubt. Bei beson­ders hoher Wald­brand­ge­fahr können die örtli­chen Forstämter auch dort das Feu­er­ma­chen unter­sagen.
  • Grillen im Wald ist auch auf mit­ge­brachten Grillgeräten ver­boten.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss min­des­tens 100 Meter vom Wald­rand ent­fernt sein. Bei der momen­tanen Tro­cken­heit sollte auch auf Wiesen auf offenes Feuer ver­zichtet werden.
  • Auch an erlaubten Stellen muss das Feuer immer beauf­sich­tigt und vor dem Ver­lassen voll­kommen gelöscht werden.
  • Her­um­lie­gende Glas­fla­schen und -scherben können durch den Brenn­glas­ef­fekt schnell zur Brand­ur­sache werden. Sie haben im Wald nichts ver­loren und müssen ord­nungsgemäß ent­sorgt werden.

„Kommt es doch zu einem Brand oder wird ein unkon­trol­liertes Feuer im Wald oder auf dem Feld ent­deckt, ist es wichtig, schnell die Feu­er­wehr über die Ruf­nummer 112 zu alar­mieren und dabei möglichst präzise Orts­an­gaben zu machen“, so der Lan­des­brand­di­rektor.

Quelle: Innen­mi­nis­te­rium Baden-Württem­berg