QR-Code zur Seite

Empfehlungen zur Umsetzung der VwV Stabsarbeit in der Gefahrenabwehr und zur Krisenbewältigung in kleineren Gemeinden (Empfehlungen Stabsarbeit)

von Medienteam KFV Heilbronn

Zur Bewälti­gung von außergewöhnli­chen Ereig­nissen (z.B. größeren Scha­dens­er­eig­nissen oder Kri­sen­si­tua­tionen) bedarf es der schnellen Reak­tion der zuständigen Behörden und Orga­ni­sa­tionen mit Sicher­heits­auf­gaben. Zu diesem Zweck treffen die für die Gefah­ren­ab­wehr zuständigen Behörden beson­dere Vor­keh­rungen und bilden im Ereig­nis­fall Stäbe zur Lagebewälti­gung. Dieses gilt in glei­cher Weise für die Gemeinden in ihrer Eigen­schaft als Mit­wir­kende im Kata­stro­phen­schutz, berührt aber auch ihre Zuständig­keit als Orts­po­li­zeibehörde. Ver­ant­wort­lich hierfür ist die Behörden­lei­tung, also die Bürger­meis­terin oder der Bürger­meister der betref­fenden Gemeinde.

Die „Ver­wal­tungs­vor­schrift der Lan­des­re­gie­rung und der Minis­te­rien zur Bil­dung von Stäben bei außergewöhnli­chen Ereig­nissen und Kata­stro­phen“ (VwV Stabs­ar­beit) gibt hierbei den Rahmen für diese Auf­ga­ben­stel­lung vor.

In klei­neren Gemeinden sind die Rege­lungen der VwV Stabs­ar­beit mit­unter aber nicht ohne wei­teres umsetzbar. Die Emp­feh­lungen des Minis­te­riums für Inneres, Digi­ta­li­sie­rung und Migra­tion sollen des­halb als Hil­fe­stel­lung zur Umset­zung der VwV Stabs­ar­beit in Bezug auf die örtli­chen Verhältnisse in klei­neren Gemeinden dienen und diese ergänzen. Den Gemeinden wird somit ermöglicht, sich ange­messen und zeit­ge­recht auf außergewöhnliche Ereig­nisse vor­zu­be­reiten und die Vor­keh­rungen dafür zu treffen, dass in einem Ereig­nis­fall auch klei­nere Gemein­de­ver­wal­tungen hand­lungsfähig bleiben.

Die Unter­lagen können von der Home­page der Lan­des­feu­er­wehr­schule her­un­ter­ge­laden werden:
https://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Verwaltungsstab/Seiten/default.aspx

Quelle: Lan­des­feu­er­wehr­schule Baden-Württem­berg