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Einheitliche Rufnummer für den ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117

Stadt- und Landkreis Heilbronnvon Medienteam KFV Heilbronn

Die bun­des­weite Ruf­nummer für den ärzt­li­chen Bereit­schafts­dienst 116 117 gilt künftig auch in Baden-Württem­berg.

Wie die kassenärzt­liche Ver­ei­ni­gung Baden-Württem­berg mit­teilt, gilt seit dem 27. Mai 2015 die bun­des­weite Ruf­nummer für den ärzt­li­chen Bereit­schafts­dienst 116 117 auch in Baden-Württem­berg. Wählt der Patient diese Zif­fern, landet er bei der Leit­stelle, die Not­arzt oder Bereit­schafts­arzt verständigt. Die Nummer funk­tio­niert ohne Vor­wahl, gilt deutsch­land­weit und ist für den Anrufer kos­tenlos - egal ob sie aus dem Fest­netz oder von einem Mobil­te­lefon ange­rufen wird. Die neue ein­heit­liche Ruf­nummer ersetzt die bisher bekannten Num­mern für den all­ge­meinärzt­li­chen Bereit­schafts­dienst.

In lebens­be­droh­li­chen Notfällen, wie Herz­in­farkt, Schlag­an­fall und schwere Unfälle, soll wei­terhin unter der Not­ruf­nummer 112 der Ret­tungs­dienst alar­miert werden.

Nähere Infos unter: http://www.kvbawue.de/