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DFV: Grippeverordnung jetzt auf dem richtigen Weg

von Deutscher Feuerwehrverband

Der Deut­sche Feu­er­wehr­ver­band (DFV) begrüßt, dass nach der heute beschlos­senen Ver­ord­nung zur Influ­enz­a­schutz­imp­fung haupt- und ehren­amt­liche Feu­er­wehr­angehörige kos­tenlos immu­ni­siert werden. „Dies ist der rich­tige Weg, damit auch die mehr als eine Mil­lion ehren­amt­li­chen Feu­er­wehrmänner und -frauen unein­ge­schränkt ein­satz­be­reit bleiben“, sagt DFV-Präsident Hans-Peter Kröger.

Der Spit­zen­ver­band der Feu­er­wehren sieht seine Initia­tive mit Unterstützung der Lan­des­feu­er­wehr­verbände als Erfolg. Kröger: „Die Ver­ord­nung zielt in erster Linie darauf ab, die Ein­satz­be­reit­schaft der Feu­er­wehren für die Unterstützung der nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz zuständigen Behörden sicher­zu­stellen. Sie will errei­chen, dass Per­sonen, die für die gesund­heit­liche Ver­sor­gung der Bevölke­rung wichtig sind, vor­rangig geimpft werden. In der Begründung heißt es ganz richtig, dass auch Kräfte der Feu­er­wehren zu unterstützenden Maßnahmen nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz her­an­ge­zogen werden können.“

Im Recht­set­zungs­ver­fahren war zuletzt vor­ge­sehen, dass nur „Beschäftigte der Voll­zugs­po­li­zeien und der Berufs­feu­er­wehren“ auf Rezept geimpft werden sollen. Dagegen hatten der DFV und seine Mit­glieds­verbände scharf pro­tes­tiert und auf die Folgen hin­ge­wiesen. „Die nicht­po­li­zei­liche Gefah­ren­ab­wehr basiert in Deutsch­land ganz wesent­lich auf dem Ehrenamt. Dies müssen alle berücksich­tigen, die in diesem sen­si­blen Bereich agieren“, betont Kröger.