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DFV erreicht höheren Freibetrag für Funktionsträger

Stadt- und Landkreis Heilbronnvon Medienteam KFV Heilbronn

Führungskräfte, Gerätewarte sowie andere Funk­ti­onsträgerinnen und Funk­ti­onsträger der Frei­wil­ligen Feu­er­wehren können künftig pau­schale Auf­wands­entschädigungen bis zu 2.400 Euro jährlich steu­er­frei erhalten. Dafür hat sich der Deut­sche Feu­er­wehr­ver­band (DFV) erfolg­reich ein­ge­setzt.

„Die Anhe­bung des Frei­be­trages erspart Tau­senden ehren­amt­lich enga­gierten Feu­er­wehr­leuten zusätzli­chen bürokra­ti­schen Auf­wand, weil sie bis zu dieser Grenze zum Bei­spiel keine Belege sam­meln oder Fahr­tenbücher führen müssen, um ihre Aus­lagen nach­zu­weisen“, betont DFV-Präsident Hans-Peter Kröger.

Der bis­he­rige jährliche Frei­be­trag für Entschädigungen aus öffent­li­chen Kassen steigt damit um 300 Euro und wird der so genannten Übungs­lei­ter­pau­schale ange­passt. Diese war bereits durch das Gesetz zur Stärkung des Ehren­amtes rückwir­kend zum 1. Januar 2013 ange­hoben worden. Dies gilt jetzt auch für pau­schale Auf­wands­entschädigungen der Kom­munen an Feu­er­wehr­angehörige nach Para­graph 3 Nummer 12 Ein­kom­men­steu­er­ge­setz.

Der Bun­desrat hat bei seiner heu­tigen Sit­zung einer ent­spre­chenden Ände­rung der Lohn­steuer-Richt­li­nien durch die Bun­des­re­gie­rung zuge­stimmt. Abge­ord­nete des Deut­schen Bun­des­tages sowie die Bun­des­mi­nister für Inneres und der Finanzen hatten die Initia­tive des DFV unterstützt. „Für diese Aner­ken­nung des bürger­schaft­li­chen Enga­ge­ments in den Feu­er­wehren danken wir allen sehr, die sich dafür ein­ge­setzt haben“, sagt DFV-Präsident Kröger.

Mit den pau­schalen Entschädigungen werden etwa Fahrten zu Einsätzen und Dienst­ver­an­stal­tungen, Bespre­chungen, Lehrgängen und Unter­su­chungen sowie Auf­wen­dungen für Fach­li­te­ratur, Porto, Tele­fon­kosten und dienst­lich genutzte Com­puter, Ver­pfle­gungs­mehr­auf­wand oder Rei­ni­gungs­kosten erstattet.

Quelle: Deut­scher Feu­er­wehr­ver­band