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Bußgeld in Höhe von 17,5 Mio. Euro wegen Absprachen bei Feuerwehrdrehleitern

Das Bun­des­kar­tellamt hat gegen die Iveco Magirus Brand­schutz­technik GmbH in Ulm ein Bußgeld in Höhe von 17,5 Mio. Euro wegen Abspra­chen bei der Her­stel­lung von Feu­er­wehr­fahr­zeugen mit Dreh­lei­tern verhängt. An der Absprache war neben Iveco auch die Metz Aerials GmbH & Co. KG, Karls­ruhe, betei­ligt, die zur öster­rei­chi­schen Rosen­bauer Gruppe gehört. Gegen Rosen­bauer wurde keine Geldbuße verhängt, da das Unter­nehmen das Kar­tell im Jahr 2010 mit einem sog. Bonus­an­trag beim Bun­des­kar­tellamt ange­zeigt hatte. Das Bun­des­kar­tellamt hatte im Mai 2010 eine Durch­su­chungs­ak­tion durchgeführt. Das Ver­fahren gegen die betei­ligten Ver­triebs­leiter und Geschäftsführer wurde zum Zwecke einer straf­recht­li­chen Prüfung an die zuständige Staats­an­walt­schaft abge­geben.

Der Präsident des Bun­des­kar­tell­amtes, Andreas Mundt: Es sind nicht nur Abspra­chen über Preise, die große volks­wirt­schaft­liche Schäden ver­ur­sa­chen. Wenn soge­nannte Wett­be­werber Aufträge ein­ver­nehm­lich unter­ein­ander auf­teilen, wird das System der öffent­li­chen Aus­schrei­bungen der Kom­munen aus­ge­he­belt. Es kommt dann nicht mehr der beste und wirt­schaft­lichste Anbieter zum Zuge, son­dern der­je­nige, der nach der Absprache der Her­steller gerade dran ist.

Die Kar­tell­ab­sprache betraf die Her­stel­lung von Feu­er­wehr­fahr­zeugen mit Dreh­lei­tern in den Jahren 1998 bis November 2007. Auf diesem Markt halten Iveco und Rosen­bauer einen gemein­samen Markt­an­teil von fast 100%. Die Ver­triebs­leiter der Unter­nehmen hatten sich im Kar­tell­zeit­raum regelmäßig getroffen und anhand von Pro­jekt­listen eine Markt­auf­tei­lung der lau­fenden Aus­schrei­bungen vor­ge­nommen. Im Ergebnis sollte eine Markt­auf­tei­lung in einem Verhältnis 50/50 erreicht werden. Um die Kar­tell­ab­spra­chen zu ver­schleiern, kom­mu­ni­zierten die Ver­triebs­leiter anfangs mit eigenen Pre­paid-Handys und seit der Fußball-WM 2006 in einer Fußballer-Sprache, in der Kar­tell­treffen als Trai­nings und zu gewährende Rabatte in Form von Spiel­ergeb­nissen getarnt wurden.

Das Bußgeld ist noch nicht rechtskräftig. Gegen den Bescheid kann Ein­spruch ein­ge­legt werden, über den das OLG Düssel­dorf ent­scheidet. Aller­dings wurde mit dem Unter­nehmen eine ein­ver­nehm­liche Ver­fah­rens­be­en­di­gung (Sett­le­ment) erreicht, was auch bei der Bemes­sung des Bußgeldes berücksich­tigt wurde.

Das Ver­fahren bzgl. der Abspra­chen bei Feu­er­wehr­dreh­lei­tern ist damit abge­schlossen. Nicht abge­schlossen ist das Ver­fahren gegen Iveco wegen Abspra­chen bei der Her­stel­lung von Feu­er­wehrlöschfahr­zeugen (B12-11/09), in wel­chem die im Februar 2011 ergan­genen Bußgeld­be­scheide gegen die übrigen am Kar­tell betei­ligten Unter­nehmen mitt­ler­weile rechtskräftig sind.

Quelle: Bun­des­kar­tellamt