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Bundesratsbeschluss zum Feuerwehr-Führerschein

Hin­sicht­lich der Einführung eines Feu­er­wehr-Führer­scheins haben wir mit unseren gemein­samen Anstren­gungen einen wei­teren Etap­pen­sieg erreicht.

Der Bun­desrat ist bei seiner Sit­zung am ver­gan­genen Freitag bei zwei kon­kur­rie­renden Entwürfen des Innen- und des federführenden Ver­kehrs­aus­schusses der Stel­lung­nahme des Innen­aus­schusses gefolgt. Diese basiert auf den Kern­for­de­rungen des DFV.

Außerdem defi­niert die Stel­lungs­nahme die Feu­er­wehren als inte­gralen Bestand­teil des Kata­stro­phen­schutzes in Deutsch­land und schafft damit die Grund­lage, dass zur Aus­wei­tung der Fahr­erlaubnis der Klasse B zum Führen von Ein­satz­fahr­zeugen bis zu einem zulässigen Gesamt­ge­wicht von 4,75 t durch die in Artikel 4 Absatz 5 Satz 2 der Richt­linie 2006/126/EG eröffneten Aus­nahmemöglich­keit Gebrauch gemacht werden kann.

Das wei­tere Vor­gehen gestaltet sich der­ge­stalt, dass die Bun­des­re­gie­rung am kom­menden Mitt­woch eine Gegenäußerung zur Stel­lung­nahme des Bun­des­rates ver­ab­schiedet. Am 28. Mai 2009 ist die erste Lesung im Bun­destag geplant, anschließend erfolgt der reguläre Ver­weis an den zuständigen Ver­kehrs­aus­schuss. Zur zweiten und dritten Lesung soll es am 19. Juni 2009 kommen bevor der Bun­desrat am 10. Juli 2009 endgültig über das Ände­rungs­ge­setz beschließen kann.

Der zweite Durch­gang durch den Bun­desrat ist nötig, da es sich um ein zustim­mungs­pflich­tiges Gesetz han­delt. Daher ist es auch wichtig, dass bis dahin der Bun­desrat und der Bun­destag eine Eini­gung gefunden haben. Die Bun­des­re­gie­rung ist bis­lang nicht der Stel­lung­nahme des Bun­des­rates hin­sicht­lich einer prüfungs­freien Anhe­bung der zGM der Fahr­erlaubnis Klasse B auf 4,75 t gefolgt. Sollte dies nicht geschehen, würde der Anruf des Ver­mitt­lungs­aus­schusses erfolgen, was jedoch zu einer unab­seh­baren Verzögerung führen würde.

Der DFV wirkt am Gesetz­ge­bungs­pro­zess wei­terhin kon­ti­nu­ier­lich durch Teil­nahme am Runden Tisch, an Arbeits­gruppen und durch ergänzende Gespräche im poli­ti­schen Raum mit.

Mit freund­li­chen Grüßen

Sönke Jacobs Carsten-Michael Pix

Bun­des­geschäftsführer Refe­rent

Deut­scher Feu­er­wehr­ver­band

Rein­hardtstraße 25

10117 Berlin

Telefon (030) 288848822

Telefax (030) 288848809