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Brandverhütungsschau - Handreichung für den Feuerwehrkommandanten

Die vor­lie­gende Hand­rei­chung ist als Hilfs­mittel für den Feu­er­wehr­kom­man­dant kon­zi­piert, um bei der Teil­nahme an einer Brand­verhütungs­schau die „Pro­blem­stellen“ zu erkennen.

Objekte, die der Brand­verhütungs­schau unter­liegen, müssen in Abständen von höchs­tens Jahren überprüft werden. Zur Brand­verhütungs­schau kann die Bau­rechtsbehörde Sach­verständige hin­zu­ziehen.
In der Regel wird der Kreis­brand­meister zur Brand­verhütungs­schau hin­zu­ge­zogen. Vie­ler­orts wird auch der örtliche Feu­er­wehr­kom­man­dant zur Brand­verhütungs­schau inge­laden. Die Teil­nahme des Feu­er­wehr­kom­man­danten an der BVS hat sich bewährt, da der
Feu­er­wehr­kom­man­dant hier­durch Kennt­nisse über Gefah­ren­po­ten­tiale in seinem Ausrücke­be­reich erhält. Wei­terhin kann der Kom­man­dant Erfah­rungen von Einsätzen und Übungen bei dem zu überprüfenden Objekt sowie die Leis­tungsfähig­keit der örtli­chen Feu­er­wehr in die BVS
ein­fließen lassen.

Die Teil­nahme des örtli­chen Feu­er­wehr­kom­man­danten kann aber die Teil­nahme eines Brand­schutz­sach­verständigen bzw. des Kreis­brand­meis­ters nicht ersetzen.

Die vor­lie­gende Hand­rei­chung ist als Hilfs­mittel für den Feu­er­wehr­kom­man­dant kon­zi­piert, um bei der Teil­nahme an einer Brand­verhütungs­schau die „Pro­blem­stellen“ zu erkennen.