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Brandschutz: Verbot von Silvesterfeuerwerk in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern

Nach einer neuen bun­des­ge­setz­li­chen Vor­gabe im Spreng­stoff­recht sind zum Jah­res­wechsel 2009/2010 erst­mals Sil­ves­ter­feu­er­werke ins­be­son­dere aus Brand­schutzgründen in "unmit­tel­barer Nähe von Fach­werkhäusern" gene­rell ver­boten. Das Umwelt- und Innen­mi­nis­te­rium haben auf Grund ver­schie­dener Anfragen in einem Schreiben die Kom­munen im Land auf die neue gesetz­liche Rege­lung auf­merksam gemacht. Dieses Verbot gilt unmit­telbar kraft Gesetzes. Verstöße können als Ord­nungs­wid­rig­keit geahndet werden. Die Minis­te­rien weisen darauf hin, dass die Orts­po­li­zeibehörden zusätzlich die Möglich­keit haben, in den jewei­ligen Kom­munen von dem Verbot betrof­fene Gebiete, Straßen und Plätze zu kon­kre­ti­sieren und öffent­lich bekannt zu machen. Die Orts­po­li­zeibehörden könnten außerdem aus begründetem Anlass auch Aus­nahmen von dem neuen gene­rellen Verbot fest­legen.Das bisher schon aus Gründen des Lärmschutzes gel­tende Feu­er­werks­verbot in unmit­tel­barer Nähe von Kir­chen, Kran­kenhäusern, Kinder- und Alters­heimen bleibt auch künftig bestehen. Städte und Gemeinden hatten außerdem auch in der Ver­gan­gen­heit die Möglich­keit, in beson­ders brandgefährdeten Gebieten ein Verbot für Feu­er­werke zu verhängen. Davon hat bei­spiels­weise die Stadt Tübingen nach einem Brand im ver­gan­genen Jahr für den Bereich der his­to­ri­schen Alt­stadt Gebrauch gemacht.

Quelle: Umwelt­mi­nis­te­rium und Innen­mi­nis­te­rium