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Brandschutz sichert deutsche Diskothekenbesucher

Stadt- und Landkreis Heilbronnvon Medienteam KFV Heilbronn

Nach dem tra­gi­schen Brand in einer bra­si­lia­ni­schen Dis­ko­thek mit mehr als 230 Toten weisen Hartmut Ziebs, Vizepräsident des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­bandes (DFV), und Jochen Stein, Vor­sit­zender der Arbeits­ge­mein­schaft der Leiter der Berufs­feu­er­wehren in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land (AGBF Bund), auf die Sicher­heit in Ver­samm­lungsstätten in Deutsch­land hin: Wenn alle Vor­schriften ein­ge­halten werden, kann ein sol­ches Unglück hier nicht ein­treten.

So ist bei­spiels­weise die Ver­wen­dung von Pyro­technik, die in Santa Maria mögli­cher­weise brand­auslösend war, in Deutsch­land prin­zi­piell nicht gestattet oder nur unter sehr strengen Auf­lagen erlaubt: Jedes Detail, vom fun­kensprühenden Spe­zi­al­ef­fekt bis zur flam­menden Fackel, muss genau­es­tens mit der jewei­ligen Brand­schutz­dienst­stelle abge­stimmt sein, erläutert Stein: Die Ver­wen­dung pyro­tech­ni­scher Gegenstände muss durch eine nach Spreng­stoff­recht geeig­nete Person über­wacht werden.

Zudem stellt der Vor­beu­gende Brand­schutz wei­tere Vor­aus­set­zungen an die Räumlich­keiten: Die Deko­ra­tion darf nur schwer ent­flammbar sein dies erschwert die Brand­aus­brei­tung erheb­lich, erklärt Ziebs. Auch die Flucht- und Ret­tungs­wege sind klar defi­niert:

  • Es müssen immer zwei Ret­tungs­wege in möglichst ent­ge­gen­ge­setzte Rich­tung vor­handen sein.
  • Die Breite der Ret­tungs­wege ist an die Besu­cher­zahl anzu­passen (1,20 Meter pro 200 Per­sonen; bei 2.000 Per­sonen also ins­ge­samt 12 Meter)
  • Die Länge der Ret­tungs­wege darf grundsätzlich 30 Meter nicht über­schreiten.
  • Deko­ra­tion in Trep­penräumen darf nicht brennbar sein (nur bei instal­lierten Löschan­lagen auch normal ent­flammbar).

Es ist beson­ders wichtig, dass alle Vor­schriften auch ein­ge­halten werden. Dies gilt vor allem auch für die Betriebs­vor­schriften, die der Betreiber ein­zu­halten hat hierzu erfolgen regelmäßig Kon­trollen durch Bau­auf­sichten und Feu­er­wehren, berichten die Experten. Die Rege­lungen gelten ver­bind­lich für Dis­co­theken ab 200 Besu­cherplätzen. AGBF-Vor­sit­zender Stein und DFV-Vizepräsident Ziebs appel­lieren auch an die Auf­merk­sam­keit der Dis­co­the­ken­be­su­cher: Achten Sie darauf, dass Not­ausgänge nicht ver­sperrt sind und ver­su­chen Sie, sich die Lage des nächsten Ret­tungs­weges ein­zuprägen!

Quelle: Deut­scher Feu­er­wehr­ver­band