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Brandschutz im Zivilschutz bleibt Bundesaufgabe

von Deutscher Feuerwehrverband

Das Bun­des­ka­bi­nett hat ges­tern den Ent­wurf eines Gesetzes zur Ände­rung des Zivil­schutz­ge­setzes beschlossen. Dieses soll eine wirk­same Kata­stro­phen­hilfe des Bundes zugunsten der Länder bei Großscha­dens­lagen sichern.

„Unsere gemein­samen poli­ti­schen Bemühungen tragen nun­mehr Früchte“, erklärt Hans-Peter Kröger, Präsident des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­bandes. Die 53. Dele­gier­ten­ver­samm­lung des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­bandes hatte mit einer Reso­lu­tion zur Ver­ant­wor­tung des Bundes beim Brand­schutz im Zivil­schutz am 4. November 2006 die Bun­des­re­gie­rung dazu auf­ge­for­dert, die gesetz­liche Grund­lage für die Bun­des­auf­gabe Brand­schutz im Zivil­schutz zu erhalten sowie aktiv und ein­heit­lich aus­zu­ge­stalten.

„Mit dem jetzt beschlos­senen Ent­wurf ist ein wei­terer wich­tiger Schritt erreicht, dass der Bund von seinen ursprüngli­chen Pla­nungen Abstand genommen hat und seiner Ver­ant­wor­tung auch in der Fläche gerecht wird. Der Bund will damit auch ausdrücklich das Ehrenamt als Grund­lage des Zivil- und Kata­stro­phen­schutz unterstützen“, erläutert Kröger.

„Die Res­sourcen, die der Bund für den Zivil­schutz vorhält, stehen den Ländern auch bei Natur­ka­ta­stro­phen und anderen beson­ders schweren Unglücksfällen zur Verfügung. Die Länder können diese Res­sourcen in ihre Kata­stro­phen­schutz­pla­nung verlässlich ein­planen“, erklärte Wolf­gang Schäuble, Bun­des­mi­nister des Innern, in einer Pres­se­mit­tei­lung.

Im Zuge dessen teilte der Bund dem DFV mit, dass die Beschaf­fung von 40 Löschgrup­pen­fahr­zeugen und 40 Gerätewagen-Was­serförde­rung ein­ge­leitet worden ist. Die Aus­lie­fe­rung der ersten Fahr­zeuge wurde für Ende 2009 in Aus­sicht gestellt. Zusätzlich steht eine Anzahl von Fahr­zeugen zur Dekon­ta­mi­na­tion von Per­sonen zur Aus­lie­fe­rung noch in diesem Jahr an.

Die Reso­lu­tion der 53. Dele­gier­ten­ver­samm­lung des DFV finden Sie online unter http://www.dfv.org/fachthemen/fa9/Resolution_Bundesleistungen.pdf.