Kreisfeuerwehrverband Heilbronn

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Besserer Versicherungsschutz für Feuerwehrleute - Unterstützungsleistungen des Landes

von Medienteam KFV Heilbronn

Das Ministerium für Inneres, Digitales und Migration hat im Gemeinsamen Amtsblatt vom 31. August 2016, Seite 558 ff die Verwaltungsvorschrift über Leistungen zur Ergänzung der Unfallversicherung im Bereich der Feuerwehr veröffentlicht. Die Regelung ersetzt die bisherige Verwaltungsvorschrift über die zusätzlichen Leistungen bei der Unfallversicherung im Bereich der Feuerwehr; diese Regelungen hat die neue Verwaltungsvorschrift übernommen. Als Höchstgrenze gilt nun der Nettoverdienst, der dem in der Satzung der Unfallkasse festgesetzten Höchstbetrag entspricht.

Neu aufgenommen worden sind in die Verwaltungsvorschrift Unterstützungsleistungen für Gesundheitsschäden, für die aufgrund eines fehlenden medizinischen Zusammenhangs zum Unfall kein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung besteht. Für diese schicksalbedingten Leiden gab es bisher keine Leistungen.

Mit der Verwaltungsvorschrift ist das Ministerium einem dringenden und langjährigen Wunsch des Landesfeuerwehrverbandes gefolgt. Die Bemühungen des Verbandes, auch die schicksalbedingten Leiden abzusichern, reichen bis in das Jahr 2014 zurück. Damals hat der Verband das Sozialministerium gebeten, einer Ergänzung der Satzung der Unfallkasse Baden-Württemberg zuzustimmen, um ehrenamtlich tätige Feuerwehrangehörige zumindest ein Stück weit abzusichern, wenn der bestehende Unfallversicherungsschutz nicht greift. Dieser Vorschlag wurde vom Sozialministerium abgelehnt.

Im vergangenen Jahr hat der Verband den damaligen Innenminister Reinhold Gall gebeten, die Verwaltungsvorschrift über die zusätzlichen Leistungen zu ergänzen. Diesem Vorschlag ist das Ministerium für Inneres, Digitales und Migration nun mit der neuen Verwaltungsvorschrift gefolgt. Dafür danken die Feuerwehren des Landes ausdrücklich.

Abgestuft werden Leistungen von 3.000 Euro bei einer befristeten Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent bis zu 30.000 Euro bei Todesfällen gewährt.

Die VErwaltungsvorschrift finden Sie unter folgendem Link:
http://www.fwvbw.de/fileadmin/Downloads/allgemein/VwV_Erg%C3%A4nzung_Unfallversicherung_Feuerwehr_GABl._2016_S._558.pdf