QR-Code zur Seite

Benutzung von Funkgeräten in Fahrzeugen

von Medienteam KFV Heilbronn

Das Inen­mi­nis­te­rium hat mit Schreiben vom 30.7.2012 über die Benut­zung von Funkgeräten in Fahr­zeugen infor­miert. Demanch ist die Benut­zung von Funkgeräten vom Han­dy­verbot der StVO nicht erfasst. Aus Sicher­heitsgründen emp­fiehlt das Innen­mi­nis­te­rium jedoch bei Allein­fah­rern, Funkgeräte oder Tele­fone während der Fahrt grundsätzlich nur zu benutzen, wenn dies unumgänglich ist, und die Fahr­zeuge - soweit tech­nisch möglich - mit Frei­sprech­ein­rich­tungen aus­zu­statten. Die Sicher­heit muss auch hier vor­gehen!

Quelle: Innen­mi­nis­te­rium Baden-Württem­berg