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Beim Umgang mit gasbetriebenen Geräten sollte die Sicherheit an erster Stelle stehen

von Medienteam KFV Heilbronn

Auf vielen Weih­nachtsmärkten in Baden-Württem­berg kommen gas­be­trie­bene Heiz- und Wärme­strahlgeräte sowie Gas­grills zum Ein­satz. Richtig ein­ge­setzt, sorgen sie für Wärme und Wohl­be­finden. Bei einem sorg­losen Umgang oder wenn wesent­liche Sicher­heits­emp­feh­lungen außer Acht gelassen werden, kann es dagegen zu schweren Unfällen mit schlimmen Ver­let­zungen kommen. Lan­des­brand­di­rektor Dr. Karsten Hom­rig­hausen warnt des­halb: „Uns bereitet mehr und mehr der unsachgemäße und leicht­fer­tige Umgang mit Flüssig­gas­fla­schen Sorge. Fal­sche Hand­ha­bung kann dazu führen, dass Schläuche und Druck­regler nicht sach­ge­recht ver­bunden sind und das Gas ausströmen kann. Dann droht die Gefahr einer explo­si­ons­ar­tigen Entzündung.“

Hom­rig­hausen erklärt: „Beson­dere Bedeu­tung kommt hier den Ver­bin­dungsstücken zu.“ Diese werden bei brenn­baren Gasen gerade anders herum gelöst und geschlossen, als dies zum Bei­spiel bei Was­ser­lei­tungen der Fall ist. Grund hierfür ist das vor­ge­schrie­bene Links­ge­winde.

„Druck­regler und Schläuche bei gas­be­trie­benen Geräten werden an der Flüssig­gas­fla­sche links herum ange­schlossen und rechts herum gelöst“, so der Lan­des­brand­di­rektor.

Mit dieser „ver­kehrten Welt“ beim Lei­tungs­system von brenn­baren Gasen soll ver­hin­dert werden, dass ver­se­hent­lich brenn­bare Gase mit Wasser- oder Druck­luft­lei­tungen ver­bunden werden. Die Gas­fla­sche selbst wird am Ventil wie gewohnt links herum geöffnet und rechts herum geschlossen. Für einen sicheren Umgang ist dieses Wissen von zen­traler Bedeu­tung. Für den Betrieb - und ins­be­son­dere den Wechsel - von Gas­fla­schen soll stets ein­ge­wie­senes und geschultes Per­sonal ein­ge­setzt werden. Falls Strömungsgeräusche auch nach Anschluss der Gas­fla­sche oder andere ungewöhnliche Dinge wahr­ge­nommen werden, gilt es, die Gas­fla­sche zu schließen und sach­kun­dige Hilfe hin­zu­zu­ziehen.

Quelle: Innen­mi­nis­te­rium Baden-Württem­berg