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Automatisches Notrufsystem alarmiert bei Unfall

von Medienteam KFV Heilbronn

Das Sze­nario ist nicht ungewöhnlich: Nach einem Ver­kehrs­un­fall sind die Betrof­fenen oft­mals nicht in der Lage, eigenständig Hilfe zu alar­mieren – oder sie wissen nicht genau, wo sie sich befinden. Hier soll das von der Europäischen Union geplante auto­ma­ti­sche Not­ruf­system eCall Abhilfe schaffen, indem der Unfall auto­ma­tisch gemeldet und die Ret­tungskräfte direkt alar­miert werden.

Der Deut­sche Feu­er­wehr­ver­band (DFV) und die Arbeits­ge­mein­schaft der Lei-ter der Berufs­feu­er­wehren in der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land (AGBF Bund) begrüßen ausdrücklich die Aktivitäten zur Umset­zung der europäischen Initia­tive: „Im Not­fall zählen Sekunden. Dies gilt ins­be­son­dere, wenn Betrof­fene bei Ver­kehrsunfällen nicht mehr in der Lage sind, selbstständig Hilfe her­bei­zu­rufen oder ihren Standort bei unbe­kannten Örtlich­keiten nicht präzise angeben können“, heißt es in einer gemein­samen Posi­tion der beiden Spit­zen­verbände.

Nach dem Willen der EU soll das Not­ruf­system eCall (Kurz­form für emer­gency call = Notruf) künftig ver­pflich­tend in alle neuen Modelle von Pkw und leichten Nutz­fahr­zeugen ein­ge­baut werden. Im Fahr­zeug mon­tierte Geräte sollen sich bei einem Ver­kehrs­un­fall auto­ma­tisch akti­vieren und mit der ein­heit­li­chen europäischen Not­ruf­nummer 112 ver­binden. Die rascher initi­ierten Ret­tungsmaßnahmen sollen helfen, die Zahl der Ver­kehrs­toten zu senken und die Schwere von Ver­let­zungen im Straßenver­kehr zu redu­zieren. eCall ist ein wich­tiges Pro­jekt der eSa­fety-Initia­tive der Europäischen Kom­mis­sion.

Aus Sicht der Feu­er­wehren ist für einen Erfolg im Sinne einer wir­kungs­vollen Hilfe für Unfall­be­tei­ligte und Ret­tungskräfte aller­dings im Rahmen der Umset­zung ein beson­deres Augen­merk auf meh­rere Fak­toren zu richten:

  • Not­rufe bei Unfällen oder anderen zeit­kri­ti­schen Not­lagen müssen sofort und unmit­telbar über die euro­pa­weit ein­heit­liche Not­ruf­nummer 112 die örtlich zuständige Leit­stelle für Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst errei­chen,
  • die eCall-bedingte Zusatz­be­las­tung in diesen Leit­stellen muss durch eine kon­se­quente Tren­nung zwi­schen Not­rufen und nicht zeit­kri­ti­schen Ser­vice­an­rufen auf ein Min­destmaß beschränkt bleiben und
  • für die Leit­stel­len­be­treiber durch zusätzlich erfor­der­liche Technik ent­ste­hende Kosten dürfen nicht zu zusätzli­chen finan­zi­ellen Belas­tungen für bereits jetzt stark ange­spannte kom­mu­nale Haus­halte führen.

In der gemein­samen Posi­tion for­dern DFV und AGBF, im Rahmen der natio­nalen Umset­zung von eCall ent­spre­chende Vor­aus­set­zungen zu schaffen. Sie warnen zudem vor der Auf­schal­tung von eCall-Not­rufen auf Abfra­ge­stellen pri­vater Betreiber, da es unabhängig von der Abfra­ge­qualität hier­durch in jedem Fall zu einer Verzögerung bei der Alar­mie­rung von Feu­er­wehr- und Ret­tungs­dienst-kräften käme.

Die kom­plette Posi­tion steht unter www.feuerwehrverband.de/positionen.html sowie www.agbf.de online zur Verfügung.

Quelle: Deut­scher Feu­er­wehr­ver­band