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Aufnahme in die Einsatzabteilung mit 17 Jahren

Fragen und Ant­worten

Die Ände­rungen des Feu­er­wehr­ge­setzes haben auch Aus­wir­kung auf die Auf­nahme in die Ein­satz­ab­tei­lung. Es ist nun möglich bereits 17-jährige auf­zu­nehmen, ebenso wurde eine Pro­be­zeit für alle neu Auf­ge­nom­menen eingeführt.Aus diesem Grund haben wir die häufigsten Fragen und deren Ant­worten für Sie zusam­men­ge­stellt.