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Angriffe auf Feuerwehrangehörige sind untragbar

von Medienteam KFV Heilbronn

„Wir ver­ur­teilen die Angriffe auf Feu­er­wehr­angehörige und Ein­satz­fahr­zeuge in Frank­furt aufs Schärfste!“, erklärte Ralf Acker­mann, Vizepräsident des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­bandes (DFV), nach den gewalttätigen Kra­wallen in Frank­furt. „Es ist untragbar, dass Men­schen, die anderen helfen, bei der Ausübung ihrer Tätig­keit ange­griffen und behin­dert werden, und Ein­satz­mittel zur Men­schen­ret­tung zerstört werden“, wer­tete der DFV-Vizepräsident. Bei gewalttätigen Aus­ein­an­der­set­zungen im Umfeld der Demons­tra­tionen zur Eröffnung des neuen Gebäudes der Europäischen Zen­tral­bank waren bei zwei Feu­er­wehr­fahr­zeugen Scheiben beschädigt und ein­ge­schlagen worden; hierbei wurden zwei Feu­er­wehr­angehörige durch Reizgas ver­letzt.

„Wir haben hier eine neue Dimen­sion der Gewalt erfahren“, berichtet Rein­hard Ries, Direktor der Brand­di­rek­tion Frank­furt am Main: „Das unge­schrie­bene Gesetz, Feu­er­wehr und Ret­tungs­dienst nicht anzu­greifen, wurde gebro­chen!“, zeigt er sich erschüttert. Die Angreifer schil­dert er wie folgt: „Das waren nicht die wirk­li­chen Demons­tranten, denen es um die Sache ging – son­dern Per­sonen, für die Gewalt das Ziel war.“

Der Deut­sche Feu­er­wehr­ver­band hatte sich bei der Ände­rung des Straf­ge­setz­bu­ches vor vier Jahren erfolg­reich dafür ein­ge­setzt, dass Feu­er­wehr, Kata­stro­phen­schutz und Ret­tungs­dienste beim Angriff auf ihr Per­sonal und ihre Ausrüstung gleich­ge­stellt wurden mit Polizei und Bun­des­wehr (§ 113, Wider­stand gegen Voll­stre­ckungs­be­amte, § 305a, Zerstörung wich­tiger Arbeits­mittel).

Quelle: Deut­scher Feu­er­wehr­ver­band
Foto: Feu­er­wehr Frank­furt