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Angriff auf Einsatzkräfte: Umdenkprozess nötig

von Medienteam KFV Heilbronn

„Eine Viel­zahl der Feu­er­wehr­frauen und Feu­er­wehrmänner in Deutsch­land hat schon einmal Erfah­rungen mit gegen sie gerich­teter Gewalt gemacht. Wir begrüßen grundsätzlich die geplante Straf­rechts­verschärfung. Diese reicht aber nicht aus, da wir zudem einen Umdenk­pro­zess in der Bevölke­rung schaffen müssen. Daher braucht es präven­tive Maßnahmen, um Gewalt gegen Ein­satzkräfte zu ver­hin­dern“, bewertet Hartmut Ziebs, Präsident des Deut­schen Feu­er­wehr­ver­bandes (DFV), den nun durch das Kabi­nett beschlos­senen Geset­zes­ent­wurf.

Der Ent­wurf sieht vor, dass der Schutz von Feu­er­wehr­angehörigen ver­bes­sert wird: Der tätliche Angriff auf diese soll als selbstständiger Straf­tat­be­stand mit einem verschärften Straf­rahmen einer Frei­heits­strafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren aus­ge­staltet werden. Kräfte der Feu­er­wehr, des Kata­stro­phen­schutzes und der Ret­tungs­dienste sind Voll­stre­ckungs­be­amten damit hierbei gleich­ge­stellt. „Der neue Straf­tat­be­stand ver­zichtet für tätliche Angriffe gegen Voll­stre­ckungs­be­amte auf den Bezug zur Voll­stre­ckungs­hand­lung. Damit werden künftig tätliche Angriffe gegen Voll­stre­ckungs­be­amte auch schon bei der Vor­nahme all­ge­meiner Dienst­hand­lungen geson­dert unter Strafe gestellt“, heißt es im Geset­zes­ent­wurf. Para­graph 115 StGB soll künftig auch den Schutz der Feu­er­wehr­angehörigen regeln.

Quelle: Deut­scher Feu­er­wehr­ver­band