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Anerkennung der beruflichen Aus- und Fortbildung und der Ausbildung in der Feuerwehr

von Medienteam KFV Heilbronn

Die „Hin­weise zur Aner­ken­nung der beruf­li­chen Aus- und Fort­bil­dung und der Aus­bil­dung in den Feu­er­wehren“ wurden geändert.

Die „Hin­weise zur Aner­ken­nung der beruf­li­chen Aus- und Fort­bil­dung und der Aus­bil­dung in den Feu­er­wehren in Baden-Württem­berg“ wurden an die DGUV-Infor­ma­tion 205-023 „Brand­schutz­helfer - Aus­bil­dung und Befähigung“ und an die DGUV-Infor­ma­tion 205-003 „Auf­gaben, Qua­li­fi­ka­tion, Aus­bil­dung und Bestel­lung von Brand­schutz­be­auf­tragten“ ange­passt.

Die wich­tigsten Punkte:

  • Allein der mit Erfolg abge­schlos­sene Zugführer­lehr­gang berech­tigt nicht mehr als Brand­schutz­be­auf­tragter tätig zu werden.
  • Der erfolg­reich abge­schlos­sene „Brand­ober­inspek­to­ren­lehr­gang“ befähigt zur Über­nahme der Funk­tion eines Brand­schutz­be­auf­tragten.
  • Die abge­schlos­sene Grund­aus­bil­dung berech­tigt zur Über­nahme der Funk­tion Brand­schutz­helfer.
  • Der Grup­penführer­lehr­gang auto­ri­siert zur Aus­bil­dung von Brand­schutz­hel­fern.

Für Feu­er­wehr­angehörige, die auf­grund ihres abge­schlos­senen Zugführer­lehr­gangs bereits von ihrem Betrieb zum Brand­schutz­be­auf­tragten bestellt wurden und in dieser Funk­tion tätig sind, ändert sich nichts.

Sie können die Unter­lage direkt hier her­un­ter­laden: http://www.lfs-bw.de/Fachthemen/Ausbilden/Documents/Hinweise_Anerkennung.pdf

Quelle: Lan­des­feu­er­wehr­schule Baden-Württem­berg