QR-Code zur Seite

Allgemeine Genehmigung von Abweichungen von Normvorgaben bei Feuerwehrfahrzeugen nach Nr. 4.2.1 VwV-Z-Feu

von Medienteam KFV Heilbronn

Die Förde­rung von Fahr­zeug­be­schaf­fungen nach VwV-Z-Feu setzt die Ein­hal­tung der einschlägigen Normen voraus. Bei beab­sich­tigten Abwei­chungen ist des­halb sei­tens der Gemeinde vor Durchführung der Maßnahme auf dem Dienstweg ein Aus­nah­me­an­trag beim Innen­mi­nis­te­rium zu stellen. Im Hin­blick auf Ver­wal­tungs­ver­ein­fa­chung, Dere­gu­lie­rung und Stärkung des kom­mu­nalen Hand­lungs­spiel­raumes nennt das Innen­mi­nis­te­rium Baden-Württem­berg mögliche Abwei­chungen von Normen genannt, die mit als geneh­migt gelten und einer Förde­rung nach VwV-Z-Feu nicht ent­ge­gen­stehen.

Quelle: Lan­des­feu­er­wehr­ver­band Baden-Württem­berg