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aktualisierte Liste der zu prüfenden Ausrüstung und Geräte der Feuerwehr

von LFV BW / Unfallkasse BW

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie die aktua­li­sierte Liste der zu prüfenden Ausrüstung und Geräte der Feu­er­wehr.

Sie ersetzt die Liste, die in der Aus­gabe Januar 2002 der Grundsätze für Ausrüstung und Geräte der Feu­er­wehr (Geräteprüford­nung), GUV-G 9102 (bisher
GUV-67.13) abge­druckt war.

Die Liste wird gemeinsam vom Bun­des­ver­band der Unfall­kassen (BUK) und dem Aus-schuss Feu­er­wehr­an­ge­le­gen­heiten, Kata­stro­phen­schutz und zivile Ver­tei­di­gung -AFKzV- des Arbeits­kreises V der ständigen Kon­fe­renz der Innen­mi­nister und Sena­toren der Länder her­aus­ge­geben.

Wir bitten diese Infor­ma­tionen an die Feu­er­wehren wei­ter­zu­leiten.

Die Kreis­brand­meister bitten wir die Mul­ti­pli­ka­toren, die wir elek­tro­nisch nicht errei­chen können, zu infor­mieren bzw. uns gege­be­nen­falls deren
(aktu­elle) E-Mail-Adresse mit­zu­teilen.

Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.

Mit freund­li­chen Gruessen

Dr. Heinz Weiß

Abtei­lung Prae­ven­tion
Unfall­kasse Baden-Wuert­tem­berg
Haupt­sitz Stutt­gart
Augs­burger Strasse 700
D-70329 Stutt­gart